Öffentliche Aufträge
Im Bereich "Öffentliche Aufträge" betreuen wir Auftraggeber und Bieter in Vergabeverfahren. Das Vergaberecht regelt das Verfahren, mit dem staatliche Einrichtungen ihren Beschaffungsbedarf decken. Zum 1. Januar 1999 wurde dieses Verfahren auf eine gesetzliche Grundlage gestellt, die auch erstmals im deutschen Recht vorsieht, dass Bieter die Einhaltung des Vergaberechts gerichtlich überprüfen lassen und damit unmittelbar auf das laufende Verfahren einwirken können. Die ständige Fortentwicklung und Änderung dieser wirtschaftlich bedeutsamen Rechtsmaterie erfordert Experten, die sich ständig auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung befinden.
Auftraggeber
Angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung der Vergabe öffentlicher Aufträge kommt es vermehrt dazu, dass nicht berücksichtigte Bieter den ihnen zustehenden Rechtsschutz in Anspruch nehmen. Auftraggeber sind daher gut beraten, ihre Verfahren so rechtssicher wie möglich zu gestalten. Dabei unterstützen wir unsere Mandanten mit unserer Kompetenz, Sorgfalt und Erfahrung. Wir beraten sowohl bei der Vorbereitung als auch bei der Durchführung von Vergabeverfahren nach nationalem und europäischem Vergaberecht. Dabei erstreckt sich unsere rechtliche Unterstützung auf die Vergabe von Leistungen nach der VOB/A, der VOL/A und der VOF. Vergabeentscheidungen öffentlicher Auftraggeber verteidigen wir in Vergabenachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Beschwerdegericht. Unser Ziel ist es, dass Investitionen zügig umgesetzt und Verzögerungen durch Nachprüfungsverfahren vermieden werden.
Auftragnehmer / Bieter
Bieter begleiten wir während des gesamten Verfahrens zur Vergabe öffentlicher Aufträge, um die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Abschneiden im Wettbewerb zu sichern. Den Anspruch der Bieter auf Beachtung der vergaberechtlichen Bestimmungen durch die Vergabestelle setzen wir in Vergabenachprüfungsverfahren effektiv durch. Mit unserer Unterstützung kann der einzelne Bieter etwaige Vergabeverstöße rechtzeitig erkennen und die zur Wahrung seiner eigenen Interessen notwendigen Maßnahmen ergreifen.
Ihr Ansprechpartner
Ihre Ansprechpartner für den Bereich "öffentliche Aufträge":
Rechtsanwalt Jochen Zweschper, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Rechtsanwalt Dr. Alfred Stapelfeldt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Aktuelles
- 28.04.2012 | Planen & Umwelt
Nachbarklage gegen Biogasanlage erfolglos - 28.04.2012 | Kommunalberatung
Eilbeschluss zur Landesgartenschau gestattet das Fällen von Bäumen, nicht jedoch eine Kreditaufnahme. - 28.04.2012 | Planen & Umwelt
Errichtung und Betrieb einer Braunkohlestaubfeuerungsanlage

