Öffentliche Aufträge

Im Bereich "Öffentliche Aufträge" betreuen wir Auftraggeber und Bieter in Vergabeverfahren. Das Vergaberecht regelt das Verfahren, mit dem staatliche Einrichtungen ihren Beschaffungsbedarf decken. Zum 1. Januar 1999 wurde dieses Verfahren auf eine gesetzliche Grundlage gestellt, die auch erstmals im deutschen Recht vorsieht, dass Bieter die Einhaltung des Vergaberechts gerichtlich überprüfen lassen und damit unmittelbar auf das laufende Verfahren einwirken können. Die ständige Fortentwicklung und Änderung dieser wirtschaftlich bedeutsamen Rechtsmaterie erfordert Experten, die sich ständig auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung befinden.

 

Auftraggeber

Angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung der Vergabe öffentlicher Aufträge kommt es vermehrt dazu, dass nicht berücksichtigte Bieter den ihnen zustehenden Rechtsschutz in Anspruch nehmen. Auftraggeber sind daher gut beraten, ihre Verfahren so rechtssicher wie möglich zu gestalten. Dabei unterstützen wir unsere Mandanten mit unserer Kompetenz, Sorgfalt und Erfahrung. Wir beraten sowohl bei der Vorbereitung als auch bei der Durchführung von Vergabeverfahren nach nationalem und europäischem Vergaberecht. Dabei erstreckt sich unsere rechtliche Unterstützung auf die Vergabe von Leistungen nach der VOB/A, der VOL/A und der VOF. Vergabeentscheidungen öffentlicher Auftraggeber verteidigen wir in Vergabenachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Beschwerdegericht. Unser Ziel ist es, dass Investitionen zügig umgesetzt und Verzögerungen durch Nachprüfungsverfahren vermieden werden.

 

Auftragnehmer / Bieter

Bieter begleiten wir während des gesamten Verfahrens zur Vergabe öffentlicher Aufträge, um die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Abschneiden im Wettbewerb zu sichern. Den Anspruch der Bieter auf Beachtung der vergaberechtlichen Bestimmungen durch die Vergabestelle setzen wir in Vergabenachprüfungsverfahren effektiv durch. Mit unserer Unterstützung kann der einzelne Bieter etwaige Vergabeverstöße rechtzeitig erkennen und die zur Wahrung seiner eigenen Interessen notwendigen Maßnahmen ergreifen.

 

Zuwendungsrecht

In unserer Beratungspraxis spielen schließlich auch zuwendungsrechtliche Fragen eine Rolle. So beraten wir unsere Mandanten in Fragen der Beantragung und der Gewährung von Zuwendungen sowie der Abwicklung von Zuwendungsrechtsverhältnissen. Falls erforderlich, führen wir für Zuwendungsempfänger Rechtsstreitigkeiten gegen den Widerruf von Zuwendungsbescheiden und die Rückforderung von Zuwendungen. Wir stehen unseren Mandanten außerdem bei Fragen des Umgangs mit Störungen im Zuwendungsverhältnis (wie z. B. Verdacht auf Subventionsbetrug, Vergaberechtsverstöße des Zuwendungsempfängers, nachträglicher Wegfall der Zuwendungsvoraussetzungen) zur Seite.

 

Ihre Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartner für den Bereich "öffentliche Aufträge":
Rechtsanwalt Jochen Zweschper,
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Rechtsanwalt Dr. Alfred Stapelfeldt,
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

 

Die Kanzlei

Die Rechtsanwaltspartnerschaft Rechtsanwälte SZK ist eine auf das öffentliche Recht und Immobilienrecht spezialisierte Anwaltskanzlei mit Büros in Wiesbaden und Darmstadt. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bundesweit in den Bereichen Bauen & Immobilien, Planen & Umwelt sowie Öffentliche Aufträge. Ein besonderer Schwerpunkt liegt zudem in der Kommunalberatung. Unsere Tätigkeit beschränkt sich im öffentlichen Recht auf das Baurecht, Fachplanungsrecht, Umweltrecht, Abgabenrecht, Kommunalrecht und Vergaberecht einschließlich verwandter Rechtsgebiete. Im Immobilienrecht sind wir ausschließlich im Bau- und Architektenrecht sowie im Grundstücksrecht und Gewerbemietrecht tätig. Entsprechend diesen Schwerpunkten verfügt unsere Rechtsanwaltspartnerschaft mit Rechtsanwalt Zweschper über einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie mit den Rechtsanwälten Dr. Stapelfeldt und Krumb über zwei Fachanwälte für Verwaltungsrecht.