Planen & Umwelt

Bei großen staatlichen oder privaten Projekten, die Auswirkungen auf ihre Umgebung haben, trifft stets eine Vielzahl widerstreitender Interessen aufeinander. Dabei stehen sich der Projektträger, die genehmigende Verwaltung, die Anlieger und nicht zuletzt die Befürworter des Projektes gegenüber. Die Konfliktbewältigung soll durch Verwaltungsverfahren, Beteiligungen, Anhörungen, Pläne und eine Vielzahl von Verordnungen und Satzungen erreicht werden. Einwände sind dabei in der Regel an die Genehmigungsbehörde zu richten.

Es ist naheliegend, dass diese Rechtsmaterie hochkomplex und ständigen Veränderungen unterworfen ist. In diesem Bereich verfügen wir über große Erfahrung bei der Beratung und Vertretung sowohl des Projektträgers wie auch der betroffenen privaten Bauherren und Investoren. Das hilft uns im Einzelfall, die jeweiligen Interessen zu verstehen und die Strategien der Gegenseite zu erkennen. Besonders in diesem Bereich gilt: Wer frühzeitig und kompetent am Verhandlungstisch Einfluss nimmt, kann ein langjähriges und oft nutzloses Verfahren vor den Verwaltungsgerichten vermeiden, denn diese können in vielen Fällen ohnehin nur überprüfen, ob z.B. eine Genehmigung rechtmäßig war, nicht aber eine zweckmäßigere Lösung vorschreiben. Auch kann es sinnvoll sein, die Konflikte im Rahmen einer Mediation zu lösen, die wir mit unseren Mandanten vorbereiten und dann rechtlich begleiten. Manchmal lässt sich aber auch in Verhandlungen nichts bewegen, während zugleich ein irreparabler Schaden droht. In solchen Fällen beantragen wir für unsere Mandanten Eilrechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht, wenn nötig auch vor dem Verwaltungsgerichtshof.

Oft fehlt es der Genehmigungsbehörde an Verständnis für die wirtschaftlichen Bedingungen eines privaten Projektes. Das kann schon daran liegen, dass die Behörde nicht erkennt, dass jeder Tag, den der Bau eines Objektes wegen der ausstehenden Genehmigung hinausgeschoben werden muss, den Unternehmer viel Geld kostet. Umgekehrt durchdringt der Unternehmer häufig nicht das erforderliche Zusammenspiel der Ämter, die an einer Entscheidung zu beteiligen sind. "Mit dem Kopf durch die Wand" lässt sich in solchen Fällen nichts erreichen. Hier vermitteln wir mit der nötigen Diplomatie und unserer Erfahrung im Umgang mit Behörden und unterstützen die Verwaltung im Interesse des Mandanten bei der zügigen und richtigen rechtlichen Beurteilung.

Meist ist eine Vielzahl behördlicher Genehmigungen erforderlich, bevor der Betrieb eines Unternehmens anlaufen oder ausgebaut werden kann. Die Komplexität der Verwaltungsverfahren und der gelegentlich schwierige Umgang mit den Genehmigungsbehörden kann Ihre zeitliche Planung empfindlich stören. Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Umgang mit Behörden und kennen die Ansprechpartner bei den Kreis- und Bezirksverwaltungen. Sie können sich auf Ihre Aufträge konzentrieren ? wir verhandeln mit den Ämtern: Konsequent in der Verfolgung Ihrer Ziele, diplomatisch im Umgang mit behördlichen Entscheidern. Und sollten sich die Verhandlungen doch einmal in die Länge ziehen, sorgen unsere auf den Fall zugeschnittenen Vergütungsmodelle dafür, dass Ihre Kosten überschaubar bleiben.

Eine besonders komplexe Rechtsmaterie stellt auch das Erschließungsbeitrags- und Kommunalabgabenrecht dar. Die Städte und Gemeinden tragen grundsätzlich die Erschließungslast, das heißt sie sind verpflichtet, Straßen und Wege zu errichten und/oder auszubauen. Die Kostenverteilung richtet sich grundsätzlich danach, ob eine erstmalige Herstellung erfolgt - dann wird ein Erschließungsbeitrag nach dem Baugesetzbuch in Verbindung mit der kommunalen Erschließungsbeitragssatzung erhoben - oder ob ein Ausbau bereits bestehender Erschließungsanlagen stattfindet - dann werden Ausbaubeiträge nach dem (Landes-)Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit einer kommunalen Ausbaubeitragssatzung erhoben.

Die Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, die Kosten auf die Bürger umzulegen. Im Erschließungsbeitragsrecht hat die Gemeinde zum Beispiel lediglich 10 Prozent  der Gesamtkosten zu tragen, der Rest darf umgelegt werden. Deshalb ergehen Beitragsbescheide oft in beträchtlicher Höhe an die betroffenen Anlieger. Da das gesamte Erschließungs- und Umlegungsverfahren kompliziert und unübersichtlich ist, lohnt es sich fast immer, seinen jeweiligen Beitragsbescheid überprüfen zu lassen. Auch die Bereiche der Ver- und Entsorgung bergen zahlreiche gebührenrechtliche Probleme, von den Wasser- und Abwassergebühren über die Müllgebühren bis hin zu den Kosten der Straßenreinigung. Hier können wir auf große Erfahrungen sowohl in der Beratung von Kommunen als auch der Vertretung von Bürgern und Interessengemeinschaften zurückblicken, die unseren Mandanten zu Nutzen kommen.

Auch kleinere Projekte - die eigene Baugenehmigung oder die des Nachbarn - sind häufig konfliktträchtig. Um Ihre Interessen gegenüber der Genehmigungsbehörde durchzusetzen, ist ein fachlich versierter Anwalt erforderlich, der sich in der vielschichtigen und sich ständig wandelnden Gesetzesmaterie ebenso wie in der stark einzelfallbezogenen Rechtsprechung zum öffentlichen Baurecht auskennt. Das gilt umso mehr, wenn nicht nur das einzelne Bauvorhaben, sondern gleich der gesamte Bebauungsplan auf den Prüfstand muss. Im Normenkontrollverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof wird ein Bebauungsplan einer umfassenden Kontrolle hinsichtlich Aufstellungsverfahren, Form und Inhalt unterworfen. Für diese Verfahren bringen wir die erforderliche Erfahrung mit, die es uns ermöglicht, auch die versteckten Abwägungs- und Verfahrensfehler in einem Bebauungsplan zu erkennen und überzeugend vor Gericht darzulegen.

Die Belange des Umweltrechts sind zumeist eingebettet in ein Planfeststellungsverfahren oder ein Baugenehmigungsverfahren und werden im Rahmen dieser Trägerverfahren auch abgehandelt. Wie beraten Sie aber selbstverständlich im Umweltrecht auch außerhalb der genannten Verfahren. Die denkbaren Konstellationen sind dabei vielfältig: So kann zu prüfen sein, welche Auswirkungen sich durch die Ausweisung eines Wasserschutzgebiets, eines Landschaftsschutzgebiets oder Naturschutzgebiets auf die zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten Ihres Betriebes ergeben. In solchen Fällen prüfen wir in einem Gutachten umfassend alle rechtlichen und praktischen Konsequenzen der Schutzgebietsverordnung und geben Ihnen auf diese Weise eine klare und verlässliche Grundlage für Ihre weiteren Planungen an die Hand ? ohne unnötigen rechtswissenschaftlichen Ballast.

Ein weiterer Bereich unserer Praxis ist das Immissionschutzrecht. Die Erteilung einer Genehmigung nach dem Immissionsschutzgesetz lässt sich oft nur im Konflikt mit Behörden und Anliegern erreichen. Umgekehrt bedarf der Anlieger anwaltlicher Unterstützung bei der Abwehr unzumutbarer Einwirkungen auf sein Grundstück. Auslöser für Konflikte können Geruchs-, Schadstoff- und vor allem Lärmimmissionen sein.

Letztere gehen von Produktionsstätten ebenso wie von einem Biergarten in der Nachbarschaft aus. Dabei sind Messverfahren und Richtwerte im Immissionsschutzrecht in einer Vielzahl von Immissionsschutzverordnungen geregelt, die jedoch nicht alle Fälle zufrieden stellend erfassen und in den Anwendungsbereichen auch nicht klar gegeneinander abgegrenzt sind. Bei Lärm wird regelmäßig der erste Schritt sein, eine objektive quantitative und qualitative Bewertung der Immissionen zu erhalten. Dabei arbeiten wir laufend mit Experten zusammen, die Lärmgutachten erstellen. Ihre Abwehransprüche machen wir mit Engagement vor dem Verwaltungsgericht für Sie geltend, wenn außergerichtliche Verhandlungen erfolgos bleiben. Es kann sich aber auch anbieten, Ihre Abwehransprüche im Wege der Unterlassungsklage vor den Zivilgerichten geltend zu machen. Die Entscheidung für den Rechtsweg treffen wir jeweils für den Einzelfall unter strategischen Gesichtspunkten gemeinsam mit unseren Mandaten.

Zunehmende Bedeutung gewinnt in unserer Arbeit die Genehmigung bzw. Zulassung von Anlagen zur regenerativen Energiegewinnung. In Planungs- und Genehmigungsverfahren zur Realisierung von z. B. Windkraftanlagen / Windenergieanlagen, Solarparks, Biomassekraftwerken oder Geothermieanlagen beraten und vertreten wir insbesondere kommunale Gebietskörperschaften und Anlagenbetreiber, aber auch betroffene Bürger und Bürgerinnen sowie Naturschutzverbände.

Im Umweltrecht spielt auch das Europarecht eine ganz entscheidende Rolle. Viele Impulse und Vorgaben kommen letztlich aus Brüssel ? die Auswirkungen können erheblich sein. Ein im Übrigen genehmigungsfähiges Projekt kann zum Beispiel allein an der Verletzung eines Verbots des Artenschutzrechts scheitern. Die maßgeblichen Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes sind weitestgehend eine Umsetzung der europäischen FFH- und Vogelschutzrichtlinie. Erst die Kenntnis auch der europäischen Rechtsprechung ermöglicht es in solchen Fällen, gesetzliche Spielräume auszunutzen oder unzulässige Umgehungen der Verbote aufzudecken. Immer wenn wir für unsere Mandanten das Risiko einer Investition oder die Abwehrmöglichkeiten prüfen, haben wir diese und viele weitere europarechtlichen Regelungen im Auge, um Ihnen eine wirklich verlässliche Entscheidungsgrundlage zu geben.

 

Anprechpartner für den Bereich Planen & Umwelt sind:
Rechtsanwalt Dr. Alfred Stapelfeldt
Rechtsanwalt Joachim Krumb

 

Die Kanzlei

Die Rechtsanwaltspartnerschaft Rechtsanwälte SZK ist eine auf das öffentliche Recht und Immobilienrecht spezialisierte Anwaltskanzlei mit Büros in Wiesbaden und Darmstadt. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bundesweit in den Bereichen Bauen & Immobilien, Planen & Umwelt sowie Öffentliche Aufträge. Ein besonderer Schwerpunkt liegt zudem in der Kommunalberatung. Unsere Tätigkeit beschränkt sich im öffentlichen Recht auf das Baurecht, Fachplanungsrecht, Umweltrecht, Abgabenrecht, Kommunalrecht und Vergaberecht einschließlich verwandter Rechtsgebiete. Im Immobilienrecht sind wir ausschließlich im Bau- und Architektenrecht sowie im Grundstücksrecht und Gewerbemietrecht tätig. Entsprechend diesen Schwerpunkten verfügt unsere Rechtsanwaltspartnerschaft mit Rechtsanwalt Zweschper über einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie mit den Rechtsanwälten Dr. Stapelfeldt und Krumb über zwei Fachanwälte für Verwaltungsrecht.