Training
Wir trainieren Sie und Ihre Mitarbeiter im Umgang mit Rechtsvorschriften. Insbesondere für Städte und Gemeinden bieten wir ganztägige Inhouse-Schulungen beispielsweise im Vergaberecht oder zum Thema Korruptionsprävention an. In der Reihe SZK-Kommunalvorträge veranstalten wir regelmäßig kostenlose Abendvorträge zu aktuellen rechtlichen Themen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie über den entsprechenden Link auf der linken Seite.
SZK-Kommunalvorträge
Die Vortragsreihe SZK-Kommunalvorträge zielt darauf ab, den Teilnehmer(inne)n in relativ kurzer Zeit sehr komprimiert die entscheidenden Informationen zur jeweiligen Thematik zu vermitteln. Besonders wichtig ist es uns, dass im Anschluss an den jeweiligen Vortrag ausreichend Zeit zur Diskussion und zum gegenseitigen Gedankenaustausch besteht.
Die Kommunalvorträge richten sich vorrangig an Mitarbeiter und Mandatsträger von Kommunen und sind für diese kostenfrei. Sie finden an unseren Kanzleiräumen in unseren beiden Standorten in Wiesbaden und Darmstadt statt. Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 20 Teilnehmer begrenzt, weshalb wir eine frühzeitige Anmeldung anraten. Bei starker Nachfrage bieten wir Zusatztermine an. Alle Vorträge jeweils beginnen um 18:30 Uhr und enden gegen 20:00 Uhr. Im Anschluss besteht die Möglichkeit zur Diskussion und dazu, Fragen an den bzw. die Referenten zu richten. Bei einem kleinen Imbiss bietet sich die Gelegenheit zum Gedanken- und Erfahrungsaustausch der Teilnehmer untereinander. Die Veranstaltungen enden jeweils gegen 21:00 Uhr.
Weitere Informationen sowohl zu den zurückliegenden als auch den aktuell angebotenen Vorträgen finden Sie auf der linken Seite unter dem Link „SZK-Kommunalvorträge“.
Kommunale Korruptionsprävention
Stimmen zu unserer Schulung Korruptionsprävention:
"Es handelte sich um eine sehr interessante und informative Veranstaltung, die doch so manches Aha-Erlebnis parat hatte. Grundsätzlich sind jedem die Definitionen und Zusammenhänge, was ist Korruption und wie entsteht sie, bekannt. Sie aber drastisch und schonungslos anhand von praktischen Fallbeispielen vor Augen zu haben und zu erkennen, wie schleichend und subtil solche Prozesse meist ablaufen, wird einem schnell klar, wie potentiell gefährdet ein jeder sein kann." (Teilnehmer der Schulung in Gernsheim)
Training
Aktuelles
- 18.04.2013 | Immobilien & Bauen
BGH: Merkantiler Minderwert darf durch Gericht geschätzt werden - Ermittlung des vollen Schadenumfangs ist nicht erforderlich. - 15.04.2013 | Planen & Umwelt
VGH Mannheim: Angemessenheit einer Fristverkürzung nach § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB richtet sich danach, ob der Zweck der Öffentlichkeitsbeteiligung noch erfüllt werden kann - 12.04.2013 | Kommunalberatung
VG Trier: Zweckverbandsumlage als unzulässige Beihilfe im Sinne des EU-Rechts?

