01.01.2012 | Öffentliche Aufträge & Zuwendungen
Das Urteil beschäftigt sich mit der neuen Fassung des § 107 Abs. 3 GWB. Nach Satz 1 Nr. 4 ist ein Nachprüfungsantrag dann unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Diese 15-Tage-Frist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 ...