VG Braunschweig: Planfeststellung aufgrund unzureichender Ermittlung der Lärmbeeinträchtigungen derzeit rechtswidrig

26.08.2019

Das VG Braunschweig hat entschieden, dass der Planfeststellungsbeschluss der Stadt Braunschweig zum Neubau der Stadtstraße Nord in Braunschweig in der derzeitigen Fassung nicht mit den gesetzlichen Regelungen vereinbar ist. Die Stadt erhält mit dem Urteil die Gelegenheit, unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben neu zu entscheiden und die Fehler zu beheben.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts hat die Stadt insbesondere die Lärmbeeinträchtigungen durch die neue Straße nicht korrekt ermittelt: So sei der beauftragte Gutachter beispielsweise davon ausgegangen, dass für den vorgesehenen Asphaltbelag ("Flüsterasphalt") ein Abzug bei der Berechnung der Lärmpegel vorzunehmen sei. Das Gesetz sehe dies aber nur vor, wenn eine dauerhafte Lärmminderung nachgewiesen sei. Ein solcher Nachweis liege für innerstädtische Straßen bislang nicht vor. Das Gesetz wolle sicherstellen, dass die von Verkehrslärm Betroffenen sich dauerhaft auf die Lärmminderung verlassen können.


Außerdem habe das von der Stadt eingeholte Lärmgutachten z.B. die rechtlichen Vorgaben für die Ermittlung der Gesamtlärmbelastung nicht ausreichend berücksichtigt und zum Teil die gesetzlichen Grenzwerte nicht beachtet. Auch das gesetzlich vorgesehene Verfahren sei vor der Entscheidung der Beklagten teilweise nicht eingehalten worden. Insbesondere habe die Beklagte vor Erlass ihres Ergänzungsbeschlusses im Oktober 2018 ein geändertes Lärmgutachten eingeholt, das sie der Öffentlichkeit hätte zugänglich machen müssen. Daneben habe die Beklagte z.B. die gesetzlichen Dokumentationspflichten nicht ausreichend beachtet.
Das Verwaltungsgericht habe davon abgesehen, den Planfeststellungsbeschluss aufzuheben, weil grundsätzlich noch die Möglichkeit bestehe, die Fehler in einem ergänzenden Verfahren zu beheben.
Die Verfahrensbeteiligten können gegen das Urteil die Zulassung der Berufung beim OVG Lüneburg beantragen.