Kammergericht Berlin: Eilantrag betreffend die Vergabe des Stromnetzes Berlin auch in der Berufungsinstanz ohne Erfolg

01.11.2018

Der Bieter hatte in dem Eilverfahren gemäß § 47 Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes u.a. beanstandet, die vom beklagten Land Berlin mitgeteilten Auswahlkriterien seien diskriminierend und intransparent, und beantragt, das Verfahren bis zur Erstellung neuer, rechtmäßiger Auswahlkriterien durch das Land auszusetzen.

Das Kammergericht hat entschieden, dass einige Vorwürfe der Verfügungsklägerin (die Vergabestelle sei nicht neutral, der landeseigene Betrieb werde bevorzugt und das Land Berlin missbrauche seine Marktmacht) jedenfalls im gegenwärtigen Stadium der Konzessionsvergabe und damit auch im vorliegenden Eilverfahren nicht zu berücksichtigen seien und dies ggf. erst zu einem späteren Zeitpunkt überprüft werden könne.

Anders sei dies hinsichtlich der an die Bieter gestellten Eignungskriterien. Zwar könnten die Anforderungen, welche Bieter geeignet seien, in einem solchen Eilverfahren, d.h. noch bevor der Konzessionär ausgewählt worden sei, grundsätzlich überprüft werden. Allerdings sei in dem vorliegenden Eilverfahren nicht festzustellen, dass die von dem Land Berlin formulierten Anforderungen an die Eignung der Bieter in dem gegenwärtigen Verfahrensstadium gegen das Diskriminierungsverbot oder das Transparenzgebot verstießen. Auch die in den Verfahrensbriefen angegebenen Kriterien und Vorgaben für die Auswahl des künftigen Konzessionärs seien weder intransparent noch diskriminierend.

Der Kartellsenat des Kammergerichts hat sich – anders als noch das Landgericht – nicht darauf beschränkt, diese Kriterien und Vorgaben summarisch, also überschlägig, zu prüfen, sondern hat eine umfassende und detaillierte Kontrolle jedes einzelnen von dem Bieter wirksam gerügten Rechtsverstoßes vorgenommen. Dies sei erforderlich, da die gesetzlichen Regelungen es nicht zulassen würden, die in diesem Eilverfahren erhobenen Einwendungen in einem späteren Verfahrensstadium nochmals zu berücksichtigen.