OVG Schleswig: Es bleibt vorerst bei der Einstellung der Bauarbeiten am Bahnhof Schleswig

05.09.2018

In einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren hat der 1. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts entschieden, dass es aus Gründen der Gefahrenabwehr bei der Einstellung der Bauarbeiten und bei der Versiegelung der Baustelle zu bleiben hat, bis die Standsicherheit des Gebäudes geprüft und die problematische Zuständigkeitsverteilung zwischen dem Eisenbahn-Bundesamt und der Stadt Schleswig im Hauptsacheverfahren geklärt ist. Solange habe das Interesse des Bauherrn, die von ihm geplanten, aber noch nicht genehmigten Baumaßnahmen umzusetzen, gegenüber dem gebotenen Schutz der Fahrgäste zurückzutreten. Aus ähnlichen Erwägungen heraus hatte der Senat den vorläufigen Baustopp der Stadt Schleswig für den geplanten „Event-Bahnhof“ bereits im Dezember 2017 bestätigt (1 MB 18/17).

Der Senat hat außerdem darauf hingewiesen, dass der Antragsteller selbst dann nicht weiterbauen dürfte, wenn sein jetziger Antrag gegen die verfügte Einstellung der Bauarbeiten und gegen die Versiegelung der Baustelle Erfolg gehabt hätte. Es sei eine Selbstverständlichkeit, dass mit einem Bau erst nach Erteilung der erforderlichen Baugenehmigung begonnen werden dürfe.