Den am 01.08.2018 eingegangenen Eilantrag begründete der Veranstalter damit, dass die Antragsgegnerin die Brandgefahren überbewerte. Das Sicherheitskonzept sei ausreichend; es sehe hinsichtlich des Brandschutzes u.a. die vorbereitende Bearbeitung des Festivalgeländes, das Bereithalten von Löschwasser, Löschsand und Feuerlöschern, ein Feuer- und Grillverbot, Bühnenansagen, Hinweisschilder, ein Brandsicherheitsteam und einen Feuerlöscherbeauftragten vor. Es sei vor diesem Hintergrund nicht erkennbar, wieso eine konkrete Brandgefahr bestehe, zumal es geregnet habe, der Campingplatz von Stroh befreit und mechanisch bearbeitet und vom Wald abgewandt sei und das Festivalgelände durch Bauzäune vom Wald abgeschirmt sei. Jedenfalls sei eine Untersagung der gesamten Veranstaltung unverhältnismäßig, weil auch bloße Auflagen wie auch die Hinzuziehung weiterer Löschfahrzeuge einen ausreichenden Schutz gewährleistet hätten. Durch den zu erwartenden finanziellen Schaden und Imageverlust drohe das Ende des Festivals.
Die Antragsgegnerin entgegnete, die letzte Fassung des Sicherheitskonzepts sei erst am 01.08.2018 um 5.50 Uhr in unvollständiger Form vorgelegt worden. Aktuell bestehe eine Unwetterwarnung mit der Warnung für hohe bis sehr hohe Waldbrandgefahr für den Bereich Lorch; der am Vortag niedergegangene Regen sei unzureichend gewesen, die Brandgefahr zu beseitigen. Eine Durchführung des Festivals erscheine nach der gegebenen Lage damit unverantwortlich.
Das Verwaltungsgericht begründete die Ablehnung des Eilantrags damit, dass die Untersagungsverfügung rechtmäßig sei. Angesichts des Brandrisikos, das von dem mehrtägigen Festival mit bis zu 3500 Besuchern ausgehe, bestehe eine konkrete Gefahr für Leib und Leben der Festivalbesucher. Die Vorkehrungen gegen Brandgefahren durch den Antragsteller seien unzureichend: Bauzäune verhinderten eine Brandausbreitung nicht und das Aufsammeln von Stroh reduziere die Brandgefahr angesichts des trockenen, unbefestigten Untergrunds nicht ausreichend. So könnten auch auf dem Parkplatzgelände durch die von abgestellten Autos ausgehende Wärme Brandgefahren entstehen. Selbst wenn die von dem Antragsteller auf der Homepage angekündigten Feuershows unterblieben, gehe von den zahlreichen Besuchern und dem technischen Equipment ein erhöhtes Risiko aus. Eine Änderung der Wetterlage sei nicht erkennbar. Weniger einschneidende Maßnahmen, wie ein Rauchverbot, seien jedenfalls nicht um-setzbar. Weil der Schutz des Lebens und der Gesundheit der Festivalbesucher überragende Bedeutung habe, seien ein Imageschaden und eine Existenzgefährdung des Antragstellers hinzunehmen.