OVG Schleswig: Pinneberger Bebauungsplan „Parkstadt Eggerstedt “ unwirksam

19.03.2018

Nach mehrstündiger mündlicher Verhandlung ist der Senat zu dem Ergebnis gekommen, dass - insbesondere - die Regelungen zum Ausgleich der mit dem Bebauungsplan verbundenen Eingriffe in die Natur und die mit dem Plan verbundene Lärmproblematik unzureichend sind. Die Stadt hatte zum Lärm nur Verkehrsbewegungen vom und zum Plangebiet berücksichtigt. Demgegenüber hätte genauer geprüft werden müssen, ob und inwieweit auch Durchgangs- und Schleichverkehr bzw. (gewerblicher) Lkw-Verkehr durch die „Parkstadt“ verlaufen wird. Zum naturschutzrechtlichen Ausgleich sind im Bebauungsplan (in relativ geringem Ausmaß) zu „kleine“ Flächen festgesetzt worden.

Die genannten Mängel führen zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans.

Die Stadt wird nunmehr zu prüfen haben, in welcher Weise die aufgezeigten Mängel in einem ergänzenden Verfahren, das auch eine erneute Abwägung und einen neuen Satzungsbeschluss zu dem Bebauungsplan erfordert, behoben werden können. Die vom Antragsteller – weiter – erhobenen Rügen, insbesondere zur Rodung von Waldbeständen und zu verbotenen Beeinträchtigungen europarechtlich geschützter Tierarten, hatten demgegenüber keinen Erfolg.

Der Senat hat die Revision gegen sein Urteil nicht zugelassen.