Am 14. Juni ist es soweit: Die Fußball-Weltmeisterschaft in Russland beginnt. Um 21 Uhr wird in Moskau die Auftaktpartie Russland gegen Saudi-Arabien angepfiffen. Die deutsche Mannschaft trifft am 17. Juni in ihrem ersten Spiel nachmittags in Moskau auf Mexiko.
Millionen Fußballfans freuen sich auf das Ereignis. Auf Fanmeilen und in Fußballkneipen wollen sie die Spiele gemeinsam mit anderen verfolgen. Doch manche Fußballspiele enden erst nach 22 Uhr und dürften nach dem üblichen nächtlichen Lärmschutz nicht im Freien übertragen werden.
Ausnahmen beim Lärmschutz möglich:
Das Kabinett hat nun für die Zeit der WM eine Verordnung beschlossen, die ermöglicht, ausnahmsweise den nächtlichen Lärmschutz zu lockern. Damit erweitert die Bundesregierung den Spielraum der Kommunen, Public Viewing auch für die Spiele zuzulassen, die erst nach 20 Uhr angepfiffen werden.
Die kommunalen Behörden entscheiden im Einzelfall, ob eine Ausnahme vorliegt. Hierbei geht es jeweils um die Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Fernsehübertragung und dem Schutz betroffener Anwohner. Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündigung im Bundesgesetzblatt in Kraft und wird bis zum 31. Juni 2018 gelten.