VG Schleswig: Klagen der Deutschen Umwelthilfe gegen Typgenehmigungen für Dieselfahrzeuge als unzulässig abgewiesen

15.12.2017

Die Verfahren betrafen bestimmte Dieselfahrzeuge bzw. Dieselmotoren der zu den Verfahren beigeladenen Hersteller Opel  und Volkswagen. Die Deutsche Umwelthilfe hatte sich mit ihren Klagen gegen das nach ihrer Auffassung unzureichende Vorgehen des Kraftfahrtbundesamtes gegen den Betrieb unzulässiger Abschalteinrichtungen für die Abgasreinigung bei den betroffenen Fahrzeugen gewendet.

Das Verwaltungsgericht hat in seinen Urteilen die Klagen als unzulässig angesehen. Die Deutsche Umwelthilfe als anerkannter Umweltverband sei für Klagen gegen Typgenehmigungen für Kraftfahrzeuge nicht klagebefugt. Diese nach dem Verwaltungsprozessrecht erforderliche Befugnis lässt sich nach Ansicht des Gerichts weder aus dem Umweltrechtsbehelfsgesetz noch aus dem einschlägigen Europa- bzw. Völkerrecht herleiten.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung – der Vorsitzende sprach insoweit von „juristischem Neuland“ – hat das Verwaltungsgericht die Berufung zum Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht sowie die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen (einzulegen binnen eines Monats nach Zustellung des schriftlichen Urteils).