Gesetzgebung: Neue Regeln für mineralische Abfälle und Bodenschutz

02.08.2017

Kernstück der Mantelverordnung ist zum einen die neu geschaffene Ersatzbaustoffverordnung. Sie regelt die Herstellung von mineralischen Ersatzbaustoffen aus Bau- und Abbruchabfällen, Schlacken aus der Metallerzeugung und Aschen aus thermischen Prozessen über ein System der Güteüberwachung. Der Einbau dieser Materialien in technische Bauwerke vor allem im Tiefbau richtet sich nach spezifischen Anforderungen, die die Belange des Boden- und Grundwasserschutzes wahren.

Zum anderen wird mit der Mantelverordnung die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung erstmals umfassend novelliert. Sie wird künftig auch regeln, welche Materialien zur Verfüllung von Abgrabungen und Tagebauen genutzt werden dürfen und für welche Materialien andere Verwertungs- und Entsorgungswege gefunden werden müssen. Außerdem gibt es weitere Verbesserungen im vorsorgenden Bodenschutz, z.B. durch die Möglichkeit der Anordnung einer bodenkundlichen Baubegleitung bei größeren Vorhaben.

Beide Themenfelder sind von hoher Praxisrelevanz vor allem für den Verkehrswegebau und die Baustoff- und Entsorgungswirtschaft. Hier gab es bislang nur sehr allgemeine Vorgaben auf gesetzlicher Ebene, die lediglich durch nicht rechtsverbindliche und inzwischen teilweise veraltete technische Regeln oder Erlasse in den Ländern konkretisiert wurden. Durch die Einführung verlässlicher bundeseinheitlicher Regelungen sollen auch die Akzeptanz mineralischer Ersatzbaustoffe verbessert und Potenziale zur Steigerung des Recyclings gehoben sowie Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden.

Die Mantelverordnung bedarf noch der Genehmigung von Bundestag und Bundesrat. Der Zeitplan für das weitere Verfahren sieht die Zustimmung des Bundesrates im September 2017 vor.