Gesetzgebung: Mehr Klagerechte für Umweltverbände

28.07.2017

Behörden, Vorhaben- und Planungsträger, Bürgerinnen und Bürger sowie anerkannte Umweltvereinigungen erhalten durch das Gesetz Rechtssicherheit, welche staatlichen Entscheidungen in welcher Form und in welcher Frist gerichtlich überprüfbar sind. Durch die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Umweltverbandsklage können Umweltvereinigungen künftig bei mehr Entscheidungen als bisher die Verletzung umweltbezogener Vorschriften geltend machen.

Außerdem entfällt bei Rechtsbehelfen gegen Zulassungsentscheidungen für UVP-pflichtige Vorhaben und bestimmte Industrieanlagen die „materielle Präklusion“. Einwendungen vor Gericht, die nicht schon im Genehmigungsverfahren vorgebracht worden waren, dürfen nicht mehr ausgeschlossen werden. Möglich bleibt ein Ausschluss von Einwendungen aber dann, wenn deren erstmalige Geltendmachung im Gerichtsverfahren missbräuchlich oder unredlich ist.

Der Europäische Gerichtshof (Urteil vom 15. Oktober 2015) und die Vertragsstaatenkonferenz der Aarhus-Konvention (Beschluss vom 2. Juli 2014) hatten beanstandet, dass die deutschen Regelungen zum Gerichtszugang in Umweltangelegenheiten nicht vollumfänglich den europäischen bzw. internationalen Vorgaben genügten.