VGH München: Bei Sitzverteilung im Ausschuss besteht kein Anspruch auf SainteLague/Schepers anstelle von Hare/Niemeyer

29.06.2017

Die Fraktionsgemeinschaft, die im Kreistag über drei Sitze verfügt, wollte erreichen, die Zusammensetzung der Ausschüsse des Kreistags auf der Grundlage des Berechnungsverfahrens Sainte-Lague/Schepers anstelle des Verfahrens Hare/Niemeyer zu bestimmen, um der Spiegelbildlichkeit der Ausschussbesetzung mit dem Wahlergebnis zum Kreistag näher zu kommen.

Der BayVGH verneint einen Anspruch der Fraktionsgemeinschaft auf Anwendung des aus Sicht der Fraktionsgemeinschaft mathematisch vorzugswürdigen Verfahrens. In der Rechtsprechung sei seit jeher anerkannt, dass bei der Ausschussbildung nicht zwangsläufig jede kleine Gruppe auch einen Sitz in dem jeweiligen Ausschuss erhalten könne und müsse. Zudem solle die Ausschussbesetzung nicht das Verhältnis der bei der Wahl zum Kreistag abgegebenen Wählerstimmen widerspiegeln. Vielmehr solle die Ausschussbesetzung ein verkleinertes Bild der durch die Wahl von den Parteien und Fraktionen erreichten Sitzverteilung im Plenum des Kreistags wiedergeben.

In der Rechtsprechung sei weiter geklärt, dass kein Zählsystem die Spiegelbildlichkeit in letzter Konsequenz herstellen könne, weil immer einzelne Parteien oder Fraktionen zwangsläufig über- oder unterrepräsentiert würden.