Bundestag beschließt Baurechtsnovelle

28.03.2017

Gegenüber den herkömmlichen Gebietskategorien wie Wohngebiet, Gewerbegebiet und Mischgebiet soll das „Urbane Gebiet“ mehr Gestaltungsspielraum schaffen. Die neue Gebietskategorie erlaubt es im Wesentlichen, dichter und höher zu bauen.

Ein weiterer Aspekt des Regelungspaketes zum Zusammenleben in der Stadt betrifft das Thema Sport. Der Bundestag hat einer Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung zugestimmt. Damit werden die Immissionsrichtwerte für die abendliche Ruhezeit sowie die nachmittägliche Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen um 5 dB(A) erhöht.

Die Baurechtsnovelle beendet zudem Rechtsunsicherheiten in vielen Bundesländern bei der Frage, ob insbesondere in Wohngebieten Ferienwohnungen gebaut werden dürfen. Das Gesetz stellt nun klar, dass dies grundsätzlich erlaubt ist. Zugleich erhalten Gemeinden mehr Steuerungsmöglichkeiten. Sie können vor Ort entscheiden, ob im Bebauungsplan Gründe gegen eine Ansiedlung von Ferienwohnungen sprechen.

Schließlich sorgt der Gesetzentwurf für Klarheit über den Umgang mit sogenannten „Rollladen-Siedlungen“. Vor allem norddeutsche Urlaubsregionen hatten wegen kaum genutzter Zweitwohnungen Engpässe auf dem Wohnungsmarkt beklagt. Kommunen verfügen künftig über mehr Steuerungsinstrumente für eine sozial verträgliche Entwicklung von Wohngebieten.

Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.