BMUB: Kommunen sollen eigenständig über Wertstofftonne entscheiden

12.08.2016

Einigung mit der Ländern zunächst gescheitert

Nachdem eine Einigung mit den Ländern auf das ursprünglich geplante Wertstoffgesetz nicht möglich war, konzentriert sich die Novelle des Verpackungsgesetzes auf die erforderliche ökologische Weiterentwicklung der Verpackungsverordnung. Die gemeinsame Erfassung von Verpackungs- und von anderen Abfällen aus Kunststoff und Metall soll durch das Verpackungsgesetz weiter erleichtert und gefördert werden. Die von den Koalitionsfraktionen und dem Bundesumweltministerium ursprünglich vorgesehene Erweiterung der Produktverantwortung auf die sogenannten stoffgleichen Nichtverpackungen wie Spielzeuge, Bratpfannen oder andere Haushaltswaren, war jedoch nicht konsensfähig. Nach dem neuen Entwurf zum Verpackungsgesetz kann nunmehr die Kommune entscheiden, ob sie mit den dualen Systemen vereinbart, diese Abfälle mit zu erfassen.

Über Vollzug vor Ort entscheiden die Kommunen

Wie die Sammlung vor Ort durchgeführt wird, bestimmen nach dem BMUB-Entwurf die Kommunen. Sie entscheiden zum Beispiel darüber, ob in Tonnen oder in Säcken gesammelt sowie wann und wie oft abgeholt wird. Damit können Restmüll- und Wertstoffsammlung optimal aufeinander abgestimmt werden. Der Gesetzentwurf sieht zudem deutlich höhere Recyclingquoten für Verpackungen vor, die in den dualen Systemen lizenziert und erfasst werden. Bei den Lizenzentgelten muss zudem die Recyclingfähigkeit stärker berücksichtigt werden.

Abfallentsorgung weiterhin im Wettbewerb

Die Abfallentsorgung soll auch weiterhin im Wettbewerb erfolgen. Das soll auch zukünftig für Effizienz und für niedrige Kosten sorgen. Um einen fairen Wettbewerb und einen konsequenten Vollzug zu gewährleisten, soll eine "Zentrale Stelle" eingerichtet werden, die die produktverantwortlichen Hersteller und Vertreiber finanzieren. Sie soll als Registrierungs- und Standardisierungsstelle dienen.

Anhörung wird eingeleitet

In den kommenden Wochen werden die Verbände zu dem Gesetzentwurf angehört. Danach wird die Bundesumweltministerin den Gesetzentwurf dem Bundeskabinett vorlegen. Nach der Entscheidung des Kabinetts kann er dem Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet werden.

Weitere Informationen: www.bmub.bund.de/N53427/