Klimaschutz: Erweiterte Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie in Kraft getreten

02.08.2016

Die Kommunalrichtlinie bietet seit dem 1. Juli 2016 erweiterte Fördermöglichkeiten für Klimaschutzprojekte in Kommunen. Zum ersten Mal können Sportvereine Anträge für Klimaschutzinvestitionen stellen. Auch für kommunale Unternehmen mit mindestens 50,1 Prozent kommunaler Beteiligung wurde die Förderung ausgeweitet. Erstmalig gefördert werden mit einem neu eingeführten Förderschwerpunkt Maßnahmen zur Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz von Rechenzentren. Neu ist auch die Förderung des Austausches von Elektrogeräten in Schul- und Lehrküchen sowie Kindertagesstätten.

Anträge für die Kommunalrichtlinie können zwischen dem 1. Juli bis 30. September 2016 beim Projektträger Jülich gestellt werden. Ab dem 1. Januar bis 31. März 2017 wird ein weiteres Antragsfenster geöffnet.

Weitere Informationen zur Nationalen Klimaschutzinitiative und zur Kommunalrichtlinie finden Sie unter www.klimaschutz.de bzw. www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie