Neues Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz tritt am 01.03.2015 in Kraft

15.01.2015

Wer sich in Hessen künftig um öffentliche Aufträge bewirbt, muss die Einhaltung von Tarifverträgen nachweisen können und mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Dies sieht das neue hessische Tariftreue- und Vergabegesetz vor. Es berücksichtigt zudem soziale und ökologische Kriterien. Bei der „nachhaltigen Beschaffung“ soll es künftig nicht allein auf den Anschaffungspreis ankommen, sondern auf die gesamten Lebenszykluskosten (Welche Folgekosten entstehen? Was kostet der Unterhalt? Wie teuer wird die Entsorgung? usw.) Zudem können die Vergabestellen weitere Gesichtspunkte festlegen. Wer etwa Langzeitarbeitslose beschäftigt, in seinem Betrieb die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördert oder fair gehandelte und ökologisch nachhaltige Produkte verwendet, kann einem möglicherweise etwas billigeren Anbieter vorgezogen werden. Das Gesetz bezieht erstmals auch die Vergabe im Öffentlichen Personen-Nahverkehr ein. Die Einhaltung der Vorgaben wird anlassbezogen überprüft. Haben Bewerber Verpflichtungserklärungen zur Tariftreue oder zum Mindestlohn gebrochen, können sie hessenweit für Auftragsvergaben gesperrt werden.

Einen Link zum neuen Vergabegesetz finden Sie hier.