LG Berlin: Land Berlin unterliegt im Vergaberechtsstreit mit der GASAG

12.12.2014

Die Konzession der Gasag war Ende 2013 ausgelaufen. In diesem Jahr betreibt sie das Netz noch vorübergehend. Dann sollte nach dem Willen des Senats Berlin Energie übernehmen. Das Vergabeverfahren hatte die Vergabestelle in der Finanzverwaltung geleitet. Berlin Energie habe sich mit 311 von 315 möglichen Punkten durchgesetzt, so die Vergabestelle im Juni. Berlins traditioneller Gaslieferant Gasag, erreichte 299 Punkte und kam überraschend nicht zum Zug. Daraufhin klagte die Gasag und bekam nun – zumindest teilweise – Recht.

Nach den Äußerungen der Kammer in der mündlichen Verhandlung bestehen Zweifel an der Bieterfähigkeit der Berlin Energie gemäß § 46 Abs. 4 EnWG, da es sich nicht um einen Eigenbetrieb im Sinne der gesetzlichen Vorschriften, sondern um einen unselbständigen Teil der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt handele. Ferner kämen Mängel des Vergabeverfahrens in Betracht, da die Gewichtung der Unterkriterien nicht hinreichend nachvollziehbar sei. Aber auch hinsichtlich der Vergabeentscheidung seien Mängel festzustellen, so im Hinblick auf ein fehlendes Finanzierungskonzept, ein nicht ausreichend verbindliches vergabefähiges Angebot und die fehlende Nachvollziehbarkeit der Bewertungsabschläge bei der Punktevergabe.

Den Hauptantrag der Klägerinnen, mit dem die Verurteilung des Beklagten zum Abschluss eines Konzessions- oder Kooperationsvertrages mit der Netzgesellschaft, der Klägerin zu 2), begehrt worden war, hat das Landgericht Berlin hingegen abgewiesen. In der Verhandlung hatte die Kammer Bedenken im Hinblick auf die notwendige Zustimmung des Abgeordnetenhauses gemäß § 19 Abs. 3 BEnSpG (Berliner Energiespargesetz) geäußert.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig; eine Berufung zum Kammergericht ist möglich.