Neues Vergabe- und Tariftreuegesetz für Hessen?

14.10.2014

Am 11. September 2014 fand die öffentliche Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung statt. Neben dem Gesetzesentwurf der Regierungsfraktionen liegen auch Initiativen der Opposition vor. Im Fokus der Erörterungen stehen dabei die Verpflichtungen der Bieter zur Zahlung eines Mindestlohnes, zur Tariftreue und zur Einhaltung von sozialen und ökologischen Standards.

Nach dem von uns bereits am 26.09.2014 gesondert besprochenen EuGH-Urteils vom 18.09.2014 (C-549/13) zur einschränkenden Auslegung der Forderung des § 4 Abs. 3 TVgGNRW nach einem vergabespezifischen Mindestlohn kann dem hessischen Landesgesetzgeber wohl kaum mehr empfohlen werden, eine Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestlohnzahlung allein für öffentliche Aufträge vorzusehen, wie dies die Opposition bislang anstreben. Eher europarechtskonform dürfte hingegen der von den Regierungsfraktionen im Gesetzentwurf vorgesehene Bezug auf das Mindestlohngesetz als branchenübergreifende Regelung sein.

Der Regierungsentwurf setzt für die öffentlichen Auftraggeber einen Rahmen zur Berücksichtigung sozialer und ökologischer Kriterien, schreibt deren Anwendung aber nicht zwingend vor. Praktisch problematisch dürfte hingegen die von der Opposition vorgesehene generelle Verpflichtung der Auftraggeber zur Anwendung sozialer und ökologischer Kriterien sein. Eine generelle Verpflichtung birgt die Gefahr, dass in Erfüllung gesetzlicher Pflichten eine Vielzahl von Verpflichtungserklärungen abgefordert werden, diese auf die praktische Leistungserbringung und ihre Kontrolle aber kaum Einfluss haben.

Es bleibt abzuwarten, wann der Gesetzgebungsprozess abgeschlossen werden kann und ob die Hessische Landesregierung den öffentlichen Auftraggebern auch die notwendigen Hilfen bei der Umsetzung in der Vergabepraxis zur Verfügung stellt.