VG Kassel: K + S darf vorläufig weiter Salzabwässer in die Werra einleiten.

10.06.2014

Das Regierungspräsidium (RP) in Kassel gestattete im November 2012 dem K+S Werk Werra in Philippstal, salzhaltige Abwässer in die Werra einzuleiten. Dagegen erhob ein Fischereiverband am 20. Januar 2014 Klage vor dem Verwaltungsgericht Kassel. Da nicht absehbar war, wann über die Klage entschieden wird, wollte der Verband in einem Eilverfahren erreichen, dass dem Werk Werra die Einleitung von Salzabwasser in die Werra zunächst bis zu einer Entscheidung über die Klage verboten wird.

Diesen Eilantrag hat das VG Kassel abgelehnt. Das Gericht begründet dies wie folgt: Der Eilantrag kann keinen Erfolg haben, weil schon die Klage zu spät erhoben wurde und damit unzulässig ist. Der Fischereiverband hat die vom Gesetzgeber in § 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) vorgesehene Frist nicht eingehalten. Er hätte die Klage innerhalb eines Jahres erheben müssen, nachdem er von der Genehmigung des Regierungspräsidenten erfahren hatte. Dies war bereits am 7. Dezember 2012. An diesem Tag wurde dem Anwalt des Fischereiverbandes ein Bescheid zugestellt, der das K+S Werk Neuhof-Ellers betraf. In diesem Bescheid wurde aber auch mitgeteilt, dass dem Werk Werra das Einleiten von Salzabwässern erlaubt worden sei. Die Klage hätte also spätestens bis zum 7. Dezember 2013 erhoben werden müssen. Bei Unklarheiten über den Umfang der Genehmigung wäre es dem Anwalt des Verbandes zumutbar gewesen, Informationen beim RP einzuholen. Das Versäumnis des Anwalts müsse sich der Fischereiverband zurechnen lassen.