Neue EU-Vergaberichtlinien im Amtsblatt veröffentlicht

31.03.2014

Die Richtlinien 2014/24/EU und 2014/25/EU lösen die Richtlinien aus 2004 ab (2004/17 und 2004/18), die Richtlinie 2014/23/EU regelt erstmalig die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen. Die Vorgaben der Richtlinien sind innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach Inkrafttreten in deutsches Recht umzusetzen (also bis zum 17. April 2016). Hiervon ausgenommen sind einzelne Bereiche, für die Umsetzungsfristen von bis zu fünf Jahren vorgesehen sind.

Die Novellierung soll das Vergaberecht einfacher und moderner werden lassen. Insbesondere soll der Vergabeprozess vereinfacht und bestehende finanzielle Ressourcen besser für die öffentliche Auftragsvergabe genutzt werden. Darüber hinaus soll der Zugang für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) zu den Vergabeverfahren verbessert werden. Der deutsche Gesetzgeber hat erklärt, die Richtlinien 1:1 umzusetzen, also keine nationalen Verschärfungen vorsehen zu wollen. Wie genau die Richtlinien rechtstechnisch umgesetzt werden sollen, ist derzeit noch offen.