VG Stuttgart lehnt Eilantrag der Gemeinde Hüttlingen gegen Erweiterung des Umspannwerks Goldshöfe ab.

20.02.2014

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Insbesondere werde die Gemeinde nicht in ihrer Planungshoheit verletzt. Das Vorhaben sei, da ortsgebunden, zwingend am vorgesehenen Standort im Außenbereich bauplanungsrechtlich privilegiert. Die geplante BA diene der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität. Dem Vorhaben stünden nach den vorliegenden Fachgutachten auch nicht die öffentlichen Belange des Arten- und Naturschutzes entgegen. Die natürliche Eigenart der Landschaft und ihr Erholungswert würden ebenfalls nicht beeinträchtigt, da durch das bereits vorhandene Umspannwerk eine erhebliche Vorbelastung bestehe. Die Gemeinde habe damit höchstwahrscheinlich zu Unrecht ihr gemeindliches Einvernehmen für das Vorhaben verweigert. Hinzu komme das erhebliche öffentliche Interesse an einer gesicherten Stromversorgung.