Europäisches Vergaberecht wird novelliert – Neue Vergaberichtlinien

22.01.2014

Die Modernisierung des EU-Vergaberechts umfasst insgesamt drei Richtlinien:

  • Richtlinie über die Vergabe öffentlicher Aufträge (ersetzt die bisherige Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/E),
  • Richtlinie über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (ersetzt Richtlinie 2004/17/EG - Sektorenrichtlinie),
  • Richtlinie über die Konzessionsvergabe, neuer Rechtsakt (Konzessions-Richtlinie).

 

Ziele der Novellierung des EU-Vergaberechts sind eine Vereinfachung und Flexibilisierung der Vergabeverfahren, eine Erweiterung der elektronischen Vergabe sowie die Verbesserung des Zugangs für kleine und mittlere Unternehmen zu den Vergabeverfahren. Zudem sollen künftig strategische Aspekte zur Erreichung der Europa 2020-Ziele (insbes. soziale und umweltpolitische Ziele) stärker in den Vergabeverfahren berücksichtigt werden.