"Kurz vor knapp" hat am 5.12.2013 der Hessische Verwaltungsgerichtshof per Eilbeschluss entschieden, dass das von unserer Kanzlei vertretene Weingut Dieter-Peter Koch aus Rheinhessen mit einem Glühweinstand auf dem Alsfelder Weihnachtsmarkt zugelassen werden muss. Die Stadt und der private Veranstalter des Weihnachtsmarktes hatten sich dagegen bis zuletzt gewehrt. Bereits das Verwaltungsgericht Gießen hatte dem Weingut am 3.12.2013 teilweise recht gegeben und die Stadt verpflichtet, erneut über den Zulassungsantrag des Weinguts - unter Beachtung der Vorgaben des Gerichts – neu zu entscheiden. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen legten die Stadt und das Weingut Beschwerde ein. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof folgte nunmehr unserer Argumentation und gab dem Weingut im vollen Umfang Recht.
Siehe hierzu auch unsere Pressemitteilung.