Bundeskabinett beschließt Änderung des Vergaberechts – personenbezogene Qualitätskriterien zukünftig zulässig.

07.08.2013

Nach dem deutschen Vergaberecht ist es derzeit nicht möglich, bei der Angebotswertung zur Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots bieterbezogene Qualitätskriterien zu berücksichtigen. Diese Kriterien werden bisher bei der Eignungsprüfung abgefragt, die sich allein auf den Bieter selbst, nicht aber sein Angebot bezieht. So bleiben Qualitätsunterschiede, die sich etwa aus der Qualifikation und Erfahrung des beauftragten Personals ergeben, bei der Entscheidung über den Zuschlag bislang weitreichend unberücksichtigt. Gerade bei Dienstleistungen sind Qualifikation und Erfahrung des mit der Erbringung der Dienstleistung eingesetzten Personals aber besonders wichtig. Mit der beschlossenen Regelung will die Bundesregierung hier Abhilfe schaffen.

Damit folgt die Bundesregierung zugleich auch einer Anregung des Deutschen Bundestages in einer Entschließung vom 21. Februar 2013. Der Bundestag hatte sich dafür eingesetzt, den bestehenden vergaberechtlichen Spielraum in der jetzt vorgeschlagenen Weise zu nutzen.

Die Siebte Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.