VGH Mannheim: Lockerung des Brennstoffverbots im Bebauungsplan zu Gunsten von Holzpellets und Holzbriketts rechtmäßig

28.03.2013

Hintergrund

Die Antragsteller hatten sich gegen die Lockerung des im Bebauungsplan festgesetzten Verbrennungsverbots gewandt, weil sie gesundheitsgefährdende Staubemissionen befürchteten, wenn in Zukunft auch Holzpellets und Holzbriketts eingesetzt werden dürften, um Häuser zu beheizen. Diese Brennstoffe seien genauso schädlich wie das weiterhin verbotene Scheitholz, argumentierten die Antragsteller.

Entscheidung

Diese Auffassung teilt der VGH nicht. Die Gemeinde (Antragsgegnerin) habe die Schadstoffhaltigkeit der nun als Brennstoffe zugelassenen Holzpellets und Holzbriketts zutreffend ermittelt. Das hierzu eingeholte Gutachten belege nachvollziehbar, dass aufgrund der Verwendung von Holzpellets und Holzbriketts keine schädlichen Umwelteinwirkungen zu erwarten seien. Das gelte selbst dann, wenn sämtliche Häuser des Plangebiets künftig mit diesen Brennstoffen beheizt würden. Holzpellets und Holzbriketts unterschieden sich durch ihre gesetzlich festgelegte Qualität von Scheitholz, dessen Qualität, Wassergehalt und Größe stark variiere. Außerdem dürften Heizungen, die mit Holzpellets oder Holzbriketts beschickt werden, nach dem Immissionsschutzrecht weniger Staub emittieren als Feuerungsanlagen, in denen Scheitholz eingesetzt werde. Diese Unterschiede rechtfertigten es, Holzpellets und Holzbriketts als Brennstoffe zuzulassen, Scheitholz dagegen nicht. Angesichts der vorliegenden Erkenntnisse zum Emissionsverhalten von Holzpellets und Holzbriketts habe die Antragsgegnerin das Interesse der Antragsteller, das strenge Brennstoffverbot beizubehalten, hinter das Interesse anderer Gebietsbewohner, ihre Häuser mit nachwachsenden Rohstoffen zu beheizen, zurückstellen dürfen.

Die Planänderungen seien jedoch unwirksam, soweit darin durch einen Formulierungsfehler auch die Verwendung von schadstoffhaltigen Hölzern als Brennstoffe zugelassen worden sei. Die beschlossene Fassung verstoße gegen immissionsschutzrechtliche Vorschriften und widerspreche darüber hinaus dem Willen des Gemeinderates, der die Verwendung gerade auch solcher Brennstoffe habe ausschließen wollen.