Baden-Württemberg will Landesbauordnung ändern und ökologische Gesichtspunkte stärken

05.12.2012

Ein wichtiger Bestandteil der Novelle sei die Einführung einer Rauchwarnmelderpflicht für Schlaf- und Kinderzimmer in Wohnungen. Auch in Beherbergungsstätten und Gemeinschaftsunterkünften sollen bei Neubauten Rauchwarnmelder verpflichtend eingeführt werden. Für Bestandsgebäude sei mit Übergangsfristen eine Nachrüstpflicht vorgesehen.

Vorgesehen sind zudem mehr Fahrradabstellplätze bei Neubauten, bei denen mit erheblichem Zu- und Abgangsverkehr mit Fahrrädern zu rechnen sei. Die Pflicht zur Schaffung von Abstellflächen für Fahrräder, Kinderwagen und Gehhilfen soll auf gemischt genutzte Gebäude (z.B. Gebäude mit Wohnungen und Ladengeschäften) ausgeweitet werden. Bei neuen Wohngebäuden soll sichergestellt werden, dass Abstellflächen für Fahrräder und Kinderwagen gut zugänglich angelegt werden, so die Staatssekretärin.

Zugleich sollen die Gemeinden ermächtigt werden, durch örtliche Bauvorschrift weniger als den bisher vorgeschriebenen einen notwendigen privaten Kfz-Stellplatz pro Wohnung festzulegen. Derzeit ist nur die Erhöhung auf zwei Kfz-Stellplätze je Wohnung möglich. Carsharing-Stellplätze sollen künftig bei den Verwendungsoptionen für die Einnahmen aus der Ablösung von Kfz-Stellplätzen ausdrücklich genannt werden.

Ferner ist geplant, Solaranlagen auf Gebäuden umfassend verfahrensfrei zu stellen. Überdies sollen Solaranlagen nicht mehr generell aus rein gestalterischen Gründen durch kommunale Satzung verhindert werden können. Zudem ist vorgesehen, bei der Nutzung regenerativer Energien von Abstandsvorschriften leichter abweichen zu können.

Das in die Kritik geratene Kenntnisgabeverfahren solle mit der LBO-Novelle eingeschränkt werden. Sinnvoll ist nach Auffassung der Landesregierung das Verfahren nur dann, wenn sich das Bauvorhaben genau an die Festlegungen des Bebauungsplans hielte. Deshalb soll zukünftig das Kenntnisgabeverfahren nur noch in diesen Fällen zugelassen werden. Die Zahl der Kenntnisgabeverfahren wird sich damit voraussichtlich zugunsten des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens verringern.

Die Novelle sieht zudem vor, dass die Möglichkeiten zur Verwendung von Holz als Baustoff unter Beachtung von Brandschutzvorschriften erweitert werden. Dadurch soll auch bei Gebäuden mit mehr als vier Stockwerken der Massivholzbau durchgängig ermöglicht und der Einsatzbereich von Holz als Baustoff deutlich erweitert werden. Vorgesehen sind auch Regelungen zum Bodenschutz bei großen Bauvorhaben und zur Begrünung baulicher Anlagen.

Als wichtiges politisches Anliegen identifiziert die Landesregierung schließlich die frühzeitige Information der Bevölkerung über die Errichtung einer Mobilfunkanlage. Es soll daher zukünftig auch bei kleineren Mobilfunkantennen bis 10 Meter Höhe sichergestellt werden, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger über beabsichtigte Standorte für solche Anlagen rechtzeitig und umfassend informiert werden.

Weitere geplante Änderungen betreffen das Abstandsflächenrecht sowie Änderungen im Geschäftsbereich des Umweltministeriums als oberste Baurechtsbehörde.