OVG Lüneburg: Göttinger Alkoholverbotsverordnung wirksam

04.12.2012

Der 11. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat den Normenkontrollantrag zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin habe das Verbot formell zu Recht als Verordnung erlassen. Auch die materiellen Voraussetzungen für den Erlass einer solchen Verordnung zur Gefahrenabwehr lägen vor. Dazu gehöre insbesondere eine sog. abstrakte Gefahr, d.h. eine Sachlage, in der u. a. nach allgemeiner Lebenserfahrung mit dem Eintritt von Schäden zu rechnen sei. Eine solche Gefahr sei hier auf Grund der örtlichen Besonderheiten zu bejahen. Die Nikolaistraße sei planungsrechtlich überwiegend als ein besonderes Wohngebiet ausgewiesen, in dem die Anwohner ein Anrecht auf Nachtruhe haben. Gleichwohl hatte sich die Straße bis zum Erlass der Verordnung im Mai 2012 zu einer überwiegend von jüngeren Personen besuchten "Partymeile" entwickelt. Insbesondere in den frühen Morgenstunden des Wochenendes war es dabei zu negativen Begleiter­scheinungen, wie etwa Lärm, Verschmutzungen in Hauseingängen und auf Bürgersteigen durch Urin, Kot und Erbrochenes, illegaler Abfallentsorgung sowie einer Zunahme von Straftaten, gekommen. Dadurch war es den ca. 300 Anwohnern zunehmend unmöglich, an den Wochenenden in Ruhe zu schlafen, und somit eine Gefahr für ihre Gesundheit gegeben, die die Antragsgegnerin zu Recht auf den Alkoholkonsum im öffentlichen Straßenraum in der Nikolaistraße zurückgeführt habe. Dafür sprachen nicht nur die Angaben der Anlieger und der Polizei, sondern auch die Erfahrungen nach dem Inkrafttreten der Verordnung. Die Situation habe sich nämlich seitdem erheblich beruhigt. Vor Erlass der Verordnung hatte die Antragsgegnerin erfolglos versucht, durch andere Maßnahmen, etwa Selbstbeschränkungen einzelner Imbisse und Kioske bei der nächtlichen Abgabe von Alkohol, dem Problem Herr zu werden. Sie durfte daher die Verordnung erlassen und den Schutz der Anwohner höher als das Interesse des Partypublikums an einem sich über die ganze Nacht erstreckenden Alkoholverzehr in der Nikolaistraße bewerten.