Bundesregierung legt Entwurf für Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vor

20.11.2012

Anlass ist eine Richtlinie des Europäischen Rates und des Europäischen Parlaments (2011/65/EU) vom Juni 2011, mit der die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten beschränkt wird – die sogenannte RoHS-Richtlinie. Für ihre Umsetzung in nationales Recht hatte die Regierung zuvor eine eigenständige Verordnung, die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV), erlassen. Die Verordnung macht eine Anpassung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) erforderlich, die von der Regierung Anfang November 2012 vorgelegt wurde.