Umweltproduktrecht/Klimapolitik: EU-Kommission will Emissionen von fluorierten Treibhausgasen erheblich verringern

14.11.2012

F-Gase werden häufig für Kühl- und Klimaanlagen sowie in elektrischen Anlagen, Isolierschäumen, Aerosolen und Feuerlöschern verwendet. Sie entweichen aus den Produktionsanlagen, aus den Geräten, in denen sie verwendet werden, und bei der Entsorgung solcher Geräte und gelangen so in die Luft.

Mit dem vorgelegten Vorschlag wird eine Ausstiegsmaßnahme eingeführt, mit der ab 2015 die Gesamtmenge der wichtigsten F-Gasgruppe, die in der EU verkauft werden darf (teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW)), begrenzt und schrittweise bis 2030 auf ein Fünftel der heutigen Verkaufsmengen gesenkt wird. Diese Maßnahme baut auf den Verzicht auf Ozon abbauende Stoffe auf, der in der EU zehn Jahre früher realisiert wurde, als im international vereinbarten Zeitplan vorgesehen.

Ist erst einmal der passende Rechtsrahmen geschaffen, so können die Verbraucher und die gewerblichen Gerätenutzer in der EU Veränderungen vorantreiben und die technische Entwicklung in allen Sektoren, in denen heute F-Gase verwendet werden, beschleunigen. Den Unternehmen, die die Chance nutzen, um klimafreundliche Erzeugnisse und Geräte zu entwickeln, verschafft dies – so die EU-Kommission - größere Marktanteile. Jüngsten Untersuchungen zufolge gibt es nach Auskunft der EU-Kommission eine Reihe von Alternativen, die technisch ausgereift, sicher in der Anwendung sowie kostengünstig sind und Energieeinsparungen ermöglichen können.

Der Vorschlag soll die derzeit geltende Verordnung über fluorierte Treibhausgase ersetzen, nach der Unternehmen eine Reihe von Maßnahmen treffen müssen, um Leckagen aus Geräten, die F-Gase enthalten, zu minimieren und die Gase am Ende der Lebensdauer der Geräte zurückzugewinnen. Die geltende Verordnung enthält außerdem Vorschriften für die Schulung und Zertifizierung des mit der Wartung der betreffenden Geräte betrauten Personals, für die Kennzeichnung von Geräten, die F-Gase enthalten, für die Berichterstattung über die Produktion, die Einfuhr und die Ausfuhr von F-Gasen sowie Verbote in einigen wenigen spezifischen Bereichen. Alle diese Vorschriften werden durch den neuen Vorschlag aufrechterhalten bzw. verstärkt.

Der Vorschlag wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Erörterung und Verabschiedung im Wege des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens vorgelegt.