CO2-Emissionshandelssystem: Keine ungerechtfertigte Benachteilung von Kraftwerksbetreibern

13.11.2012

Die Kläger, Betreiber von zwei Kraftwerken, wandten sich gegen die Zuteilungsbescheide der Deutschen Emissionshandelsstelle und forderten die Mehrzuteilung kostenloser Emissionsberechtigungen. Hintergrund sind die zur Einhaltung der Emissionsminderungsziele des Kyoto-Protokolls vorgenommenen Kürzungen im gesetzlichen Zuteilungssystem, die Betreiber von Energieanlagen gegenüber Betreibern von Industrieanlagen benachteiligen. Gleichwohl hat das Bundesverwaltungsgericht die gesetzliche Regelung als rechtmäßig angesehen. Die differenzierende Zuteilung kostenloser Zertifikate stelle keine selektive Begünstigung der Industrieanlagen dar. Die Differenzierung sei sachgerecht. Anders als die Energieversorgungsunternehmen seien die Betreiber von Industrieanlagen der Konkurrenz am Weltmarkt ausgesetzt und deshalb  allenfalls sehr begrenzt in der Lage, die Kosten für den entgeltlichen Erwerb von Emissionsberechtigungen einzupreisen. Würden den Betreibern von Industrieanlagen im geringeren Umfang unentgeltliche Berechtigungen zugewiesen,  schaffe der daraus resultierende Kostendruck die Gefahr, dass  diese abwanderten in Gebiete außerhalb des Geltungsbereichs des Emissionshandelssystems. Damit werde der eigentliche Zweck des Emissionshandelssystems, den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren, unterlaufen.