ARGE Baurecht: Baubegleitende Planung erhöht Kosten um bis zu 30 Prozent

21.08.2012

Jeder Bauherr, der baubegleitend planen lässt, muss wissen, dass er dies nicht zum gleichen Preis haben kann wie das Bauen mit abgeschlossener Planung. Und er muss abwägen, ob sich das lohnt, ob die erhöhten Baukosten die Zeitersparnis wettmachen. Auf jeden Fall sollten die zu erwartenden Mehrkosten bereits in der Kostenberechnung berücksichtigt werden. Außerdem verlangt Kostensicherheit immer Disziplin beim Bauherrn. Es sind nämlich die Änderungen im Bauablauf, die das Bauen massiv verteuern, und das in fast nicht kalkulierbarem Ausmaß. Änderungen in der Planung führen erfahrungsgemäß zu Störungen im Bauablauf und damit, nach Erfahrung vieler Baurechtsanwälte, fast unausweichlich zu Nachtragsforderungen. Viele Bauherren verlangen zudem von ihren Architekten, dass sie etwaige Umplanungen während der Bauphase unentgeltlich erledigen. Damit untergraben sie nicht nur die Motivation der Planer, sondern sie verkennen auch, dass kostensicheres Bauen maßgeblich von ihrem eigenen Verhalten abhängt. Der Bauherr muss sich nach Abschluss der Entwurfsplanung Disziplin auferlegen und die einmal getroffenen Entscheidungen nicht mehr ohne Not revidieren, sonst wird der Bau immer teurer als geplant. Außerdem schwindet der Zeitvorteil mit jeder neuerlichen Störung des Bauablaufs.