Nachbarklage gegen Biogasanlage erfolglos

28.04.2012

 

Zu: VG Minden, Urteil vom 08.02.2012 - AZ.: 11 K 1129/11

 

Ein Nachbar der genehmigten und mittlerweile errichteten Biogasanlage im Ortsteil Istrup der Stadt Brakel hatte geltend gemacht, die Genehmigung verstoße gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), weil ein schlüssiges Konzept für die Nutzung der beim Anlagenbetrieb entstehenden Abwärme nicht vorliege und er durch zusätzlichen Zu- und Ablieferverkehr erheblich beeinträchtigt werde.

 

Das Verwaltungsgericht ist der Auffassung, dass sich der Kläger auf mögliche Rechtsverstöße gegen das EEG nicht berufen kann. Den Regelungen des EEG komme keine nachbarschützende Wirkung zu. Ob sich aus dem EEG eine Verpflichtung zur Nutzung von Abwärme ergebe, könne deshalb dahingestellt bleiben. Die vom Betriebsgrundstück ausgehenden Lärm- und Geruchsimmissionen beeinträchtigten den Kläger nicht. Entsprechendes gelte hinsichtlich des Zu- und Ablieferverkehrs.