Gesetzentwurf: Kindertagesstätten künftig in reinen Wohngebieten zulässig

19.03.2012

Mit der Novellierung im Baurecht löst die Regierung nach eigenen Angaben ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein. Darin wurde 2009 vereinbart, dass Kinderlärm kein Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen sein darf. Die Unionsfraktion betont, dass die Kinderbetreuung für junge Eltern ein immer stärkerer Faktor bei der Berufs- und Wohnortwahl sei.