Bierbike-Betrieb auf öffentlichen Straßen ist erlaubnispflichtig

01.01.2012

Bierbike-Betrieb auf öffentlichen Straßen ist erlaubnispflichtig

Zu: OVG Münster, Urteil vom 23.11.2011 - 11 A 2325/10; 11 A 2511/11.

Der Betrieb von Bier- und Partybikes auf öffentlichen Straßen stellt eine erlaubnispflichtige Sondernutzung und keinen erlaubnisfreien Gemeingebrauch dar. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster mit Urteilen vom 23.11.2011 entschieden. Der Verkehrsbezug sei bei der Nutzung dieser Bikes so stark zurückgedrängt, dass nicht mehr von einer Nutzung der Straße zum Verkehr gesprochen werden könne.

Die Kläger vermieten Bierbikes (mit Getränkeangebot) beziehungsweise Partybikes (mit fakultativem Getränkeangebot) in Düsseldorf. Durch Ordnungsverfügung hatte ihnen die beklagte Stadt Düsseldorf es untersagt, diese Fahrzeuge auf den öffentlichen Straßen in Düsseldorf zu nutzen. Die gegen die Ordnungsverfügung klagten die Kläger ohne Erfolg vor dem Verwaltungsgericht. Anschließend legten sie Berufung ein.

Das OVG hat die Berufung zurückgewiesen. Bier- oder Partybikes seien als auf die Straße aufgebrachte verkehrsfremde Sachen zu qualifizieren. Damit falle die Nutzung der Bikes aus der Widmung der Straße zum Verkehr und damit aus dem Gemeingebrauch heraus. Das Bier- oder Partybike stelle sich bei einer Gesamtschau als rollende Veranstaltungsfläche dar, deren Hauptzweck in der Durchführung von Feiern, Partys oder Ähnlichem auf der Straße liege. Laut OVG ist dadurch der Verkehrsbezug bei der Nutzung des Bikes so stark zurückgedrängt, dass nicht mehr von einer Nutzung der Straße zum Verkehr gesprochen werden könne. Die Feststellung, dass es sich um eine Sondernutzung handele, bedeute lediglich, dass der Betrieb von Bier- und Partybikes erlaubnispflichtig sei. Eine solche Erlaubnis komme etwa mit Einschränkungen auf bestimmte öffentliche Straßen oder auf bestimmte Zeiten in Betracht.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Joachim Krumb, Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Quelle: beck-aktuell-Redaktion, Verlag C.H. Beck, 23. November 2011.