Letzte noch anhängige Klage gegen Planung der Airbus A380-Wartungshalle am Frankfurter Flughafen abgewiesen

01.01.2012

Letzte noch anhängige Klage gegen Planung der Airbus A380-Wartungshalle am Frankfurter Flughafen abgewiesen

Zu: VGH Kassel Urteil vom 30.4.2010 - 11 C 216/05.T

Der VGH Kassel hat das letzte Gerichtsverfahren gegen die geplante A380-Wartungshalle am Frankfurter Flughafen abgewiesen. Die Revision wurde nicht zugelassen. Im November 2004 stellte das hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung den Plan für den Bau der A380-Werft einschließlich einer Vorfeldfläche sowie die dadurch veranlasste Verlegung der Okrifteler Straße und des Tores 31 des Flughafens Frankfurt fest. Dieser Planfeststellungsbeschluss enthält auch Regelungen über die Durchführung von Triebwerksprobeläufen. Zahlreiche Kommunen, die Umweltorganisation BUND sowie zahlreiche private Kläger hatten gegen den Plan geklagt. Im Juni 2005 hat der VGH Kassel all diejenigen Klagen abgewiesen, in denen die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses zum Bau der Wartungshalle beantragt worden war. Auch den letzten Klagen der Stadt Neu-Isenburg und zweier privater Kläger aus Zeppelinheim hat der VGH jetzt den Erfolg versagt.

Der VGH kam zu dem Schluss, die im vorliegenden Fall streitige Regelung für Triebwerksprobeläufe in dem Planfeststellungsbeschluss vom November 2004 sei inhaltlich überholt. Diese Regelung sei durch den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Flughafens Frankfurt vom Dezember 2007 aufgehoben und durch eine umfassende Konzeption der Triebwerksprobeläufe ersetzt worden. Die Klage sei dennoch zulässig, da der Planfeststellungsbeschluss vom Dezember 2007 gegenüber den Klägern nicht bestandskräftig geworden sei. Dieses Verfahren sei derzeit beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig anhängig. Die Klage sei jedoch unbegründet. Der Planfeststellungsbeschluss vom November 2004 beruhe auf zutreffenden tatsächlichen Feststellungen der Planfeststellungsbehörde. Eine gerichtliche Beweisaufnahme hätte dies ergeben. Die im Planfeststellungsverfahren vorgelegten und verwerteten Gutachten wurden durch die gerichtliche Beweisaufnahme bestätigt. Der VGH hat deshalb auf der Basis der Beweisaufnahme die Entscheidung der Planfeststellungsbehörde bestätigt, dass der durch den Bau der A380-Werft und der CCT-Halle generierte Lärmzuwachs unter dem Aspekt der Vorbelastung unter Berücksichtigung der Art und Anzahl der einzelnen Schallereignisse ohne weitere Schutzmaßnahmen oder Entschädigungsleistungen zumutbar sei.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Alfred Stapelfeldt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht