In Kraft treten vier neuer Umweltgesetze zum 1.3.2010

01.01.2012

In Kraft treten vier neuer Umweltgesetze zum 1.3.2010

Zum 1.3.2010 treten vier neue Umweltgesetze in Kraft: das "Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege", das "Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts", das "Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt" und das "Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung". Dies ist möglich, da der Bund aufgrund der Föderalismusreform vom September 2006 das Naturschutz- und Wasserrecht erstmals in eigener Regie umfassend regeln darf, während er hier zuvor nur eine Rahmenkompetenz innehatte.

Das "Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege" verankere den Naturschutz im deutschen Recht, ohne wirtschaftliche Nutzung der Natur und den Erholungswert für den Menschen außer Acht zu lassen. Bundesweit gilt nun, dass derjenige, der der Natur einen Schaden zugefügt, den früheren Zustand so weit wie möglich wiederherstellen muss.

Das neue Wasserrecht, beispielsweise für Seen, Flüsse, Küstenmeer und Grundwasser sollen laut Bundesregierung transparenter, verständlicher und damit leichter anzuwenden sein. Künftig werden die Behörden nach einheitlichen Verfahren bei der Zulassung zum Beispiel von Wasserwerken oder Abwasseranlagen vorgehen. Ebenso gibt es für die Nutzung oberirdischer Gewässer neue Bestimmungen: beispielsweise wird geregelt, wie viel Wasser etwa bei einer Staustufe oder der Ableitung von Wasser mindestens, in zum Beispiel einem Fluss, verbleiben muss. So müsse jede Bewirtschaftung von Wasser ein hohes Umweltschutzniveau gewährleisten. Wasserkraftwerke müssten geeignete Maßnahmen zum Schutz von Fischen ergreifen. Auch mögliche Folgen des Klimawandels seien in der Bewirtschaftung zu berücksichtigen.

Jugendlichen unter 18 Jahren und Kindern ist bereits seit August 2009 der Besuch von Sonnenstudios verboten, da das Hautkrebs-Risiko für diese Altersgruppe zu hoch ist. Für den Fall, dass dieses Verbot nicht eingehalten wird, treten nun Bußgeldbestimmungen in Kraft. Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 € sind möglich.

Nach Angaben der Regierung werden durch das Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt insgesamt 10 überflüssige Gesetze und Verordnungen sowie weitere Einzelverordnungen aufgehoben. Dies soll der Wirtschaft und der Verwaltung die Rechtspraxis erleichtern. Neue Regelungen gibt es zu Umweltverträglichkeitsprüfungen oder im Abfallrecht. Da entsprechende Informationen über Entsorgungswege angezeigt werden müssen, können die Länder Abfallströme und Entsorgungswege besser kontrollieren.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Stapelfeldt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht