Start der elektronischen Überwachung gefährlicher Abfälle zum 1. April 2010

01.01.2012

Start der elektronischen Überwachung gefährlicher Abfälle zum 1. April 2010

Ein elektronisches Nachweisverfahren zur Überwachung gefährlicher Abfälle löst zum 1. April 2010 das bisherige Verfahren auf der Basis von Papierformularen ab. Von nachweispflichtigen Unternehmen und den zuständigen Behörden müssen ab diesem Zeitpunkt die vorgeschriebenen Nachweise für die umweltverträgliche Entsorgung gefährlicher Abfälle bearbeitet und übermittelt werden. Davon betroffen sind circa 2,5 - 3 Millionen Nachweise pro Jahr. Zur Vereinfachung der Datenübermittlung stellen alle 16 Bundesländer mit der gemeinsamen Zentralen Koordinierungsstelle Abfall (ZKS-Abfall) eine "technische Datendrehscheibe" bereit, welche die Nachweisdaten bundesweit entgegennimmt und verteilt.

Bei der ZKS-Abfall erhalten die nachweispflichtigen Unternehmen ein elektronisches Postfach und treffen auf der betrieblichen Ebene die erforderlichen Vorkehrungen für die Teilnahme am elektronischen Verfahren. Darüber hinaus bieten mehrere Dienstleister Providerlösungen für Unternehmen an, die keine eigenen Lösungen wählen.

Da die Bestimmungen der "Nachweisverordnung zur elektronischen Überwachung der Entsorgung gefährlicher Abfälle" für alle Beteiligten eine große Herausforderung darstellt, haben Bund, Länder und beteiligte Wirtschaftskreise bereits im Vorfeld durch Informationsveranstaltungen, Schulungen, Broschüren und Testläufe dazu beigetragen, dass die Einführung möglichst reibungslos funktioniert. Dennoch ist damit zu rechnen, dass es über den 1. April hinaus noch Fragen geben wird, die in konstruktiver Zusammenarbeit gelöst werden müssen. Vor diesem Hintergrund wird der anstehende Vollzug der Neuregelungen vor allem auch Pragmatismus und Augenmaß erfordern.

Die Vorteile der elektronischen Überwachung liegen auf der Hand: Einerseits ergeben sich für die Beteiligten bereits mittelfristig erhebliche Möglichkeiten, Verwaltungsaufwand und Kosten zu reduzieren, auch wenn die Einführung zunächst mit organisatorischen, zeitlichen und finanziellen Anstrengungen verbunden ist. Andererseits kann die Effizienz der Überwachung gefährlicher Abfälle nachhaltig gesteigert werden, da eine wesentlich schnellere Bearbeitung, Verfügbarkeit und Auswertung der Nachweisdaten und damit eine entscheidend verbesserte Transparenz in der Überwachung erzielt wird.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Alfred Stapelfeldt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht