BGH: Freispruch des im Zusammenhang mit dem Einsturz der Eissporthalle Bad Reichenhall wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung angeklagten Bauingenieurs aufgehoben

01.01.2012

BGH: Freispruch des im Zusammenhang mit dem Einsturz der Eissporthalle Bad Reichenhall wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung angeklagten Bauingenieurs aufgehoben

Zu: BGH, Urteil vom 12.01.2010 - 1 StR 272/09

Beim Einsturz der Eissprthalle Bad Reichenhall am 02.01.2006 fanden 15 Besucher - überwiegend Kinder - den Tod. Sodann wurde ein Diplom-Bauingenieur wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung angeklagt. Der Bauingenieur hatte im Jahr 2003 gegen ein Festhonorar von lediglich € 3.000,- die erforderlichen Gesamtkosten hinsichtlich einer Sanierung des Hallenkomplexes im Auftrag der Stadt Bad Reichenhall ermittelt. Dabei war kein Standsicherheitsgutachten verlangt worden. Dieses hätte die zehnfachen Kosten verursacht. Obwohl der Auftrag ein solches Gutachten nicht umfasste, kam der Bauingenieur aufgrund unzulänglicher Untersuchungen zu dem Ergebnis, die Tragekonstruktion des Daches sei in einem guten Zustand. Vom Landgericht Traunstein wurde der Angeklagte freigesprochen. Dieser Freispruch wurde nun von Bundesgerichtshof aufgehoben, sodass die Sache neu verhandelt werden muss.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Jochen Zweschper, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht