OLG Karlsruhe: Zu § 107 GWB

01.01.2012

OLG Karlsruhe: Zu § 107 GWB

Zu: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.01.2010 - 15 Verg 1/10

Das Urteil beschäftigt sich mit der neuen Fassung des § 107 Abs. 3 GWB. Nach Satz 1 Nr. 4 ist ein Nachprüfungsantrag dann unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Diese 15-Tage-Frist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB beginnt zu laufen, sobald die Vergabestelle eine Rüge als unzutreffend abtut und nicht erst dann, wenn aufgrund der Vorabinformation feststeht, dass sich die Zurückweisung der Rüge in einer Vergabeentscheidung manifestiert.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Jochen Zweschper, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht