Neue EU-Ökodesignbestimmungen sollen Energieeinsparungen fördern

01.01.2012

Neue EU-Ökodesignbestimmungen sollen Energieeinsparungen fördern

Am 22.07.2009 legte die Europäische Kommission vier neue Ökodesignbestimmungen vor, mit denen der Energieverbrauch europaweit um rund 190 Terawattstunden sinken soll. Dank der neuen Vorgaben sollen künftig Elektrogeräte wie Industriemotoren, Umwälzpumpen, Fernseher und Kühlschränke viel weniger Strom verbrauchen.

Nach Plan der Kommission müssen neue Geräte künftig technologisch so ausgestattet werden, dass sie bis 2020 deutliche Energieeinsparungen erreichen. Die meisten der in der Industrie verwendeten Elektromotoren erhielten neue Energieeffizienzanforderungen. Darüber hinaus soll der Einsatz drehzahlsteuerbarer Antriebe gefördert werden, um zu ermöglichen, dass die Motoren nicht mehr ständig mit maximaler Leistung, sondern entsprechen dem tatsächlichen Bedarf betrieben werden. Bis 2020 ließen sich dadurch Energieeinsparungen von rund 135 Terrawattstunden pro Jahr realisieren.

In fast allen Heißwasser- und Heizungsanlagen von Gebäuden sind Umwälzpumpen installiert. In diesem Segment werden bis 2020 laut Kommission Energieeinsparungen von jährlich etwa 25 Terrawattstunden anvisiert. Um diesen Wert zu erreiche, soll eine Verordnung über Umwälzpumpen eine Marktverschiebung hin zu hocheffizienten intelligenten Umwälzpumpen herbeiführen, die ihre Leistungen an den jeweiligen Bedarf der Heizungsanlage anpassen. Durch weitere zwei Verordnungen über Fernsehgeräte sowie Kühl- und Gefriergeräte sollen nur energiesparende Produkte am Markt bestehen können. Die jährlichen Energieeinsparmöglichkeiten lägen hier bis 2020 bei schätzungsweise 30 Terrawattstunden.

Durch das Maßnahmenpaket werde eine enorme Verringerung des Stromverbrauchs, der CO2-Emissionen und der Energiekosten ermöglicht und zum anderen werde dadurch die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Einführung hochinnovativer Technologien gefördert.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Alfred Stapelfeldt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht