Novelle der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

01.01.2012

Novelle der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Am 12.06.2009 hat der Bundesrat einer von der Bundesregierung beschlossenen Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zugestimmt. Wesentliche Neuerungen sind die Abkopplung der Honorare von den tatsächlichen Baukosten mittels eines Baukostenberechnungsmodells sowie eine sofortige Anhebung aller Honorarsätze um zehn Prozent.

Durch die HOAI-Novelle sollen Anreize für kostensparendes Bauen geschaffen, Bürokratie abgebaut und mehr Freiräume für Vertragsgestaltungen ermöglicht werden. Neu ist die Unterteilung der Verordnung in verbindliche Regeln für Planungsleistungen und unverbindliche Empfehlungen für Beratungsleistungen. Der unverbindliche Teil enthält Orientierungsgrößen, die den Übergang ehemals verbindlicher Regelungen in die Freivereinbarkeit abfedern sollen.

Der Bundesrat verabschiedete gleichzeitig mit der Zustimmung eine Entschließung, mit der die Länder die Anhebung der Honorarsätze begrüßen, zugleich aber eine weitere Modernisierung und redaktionelle Überarbeitung der HOAI fordern. Die Bundesregierung wird gebeten, innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der Novelle über die Entwicklung und eventuell notwendige Anpassungsmaßnahmen zu berichten.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Jochen Zweschper, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht