Änderung der Betriebsgenehmigung des Düsseldorfer Flughafens ist rechtmäßig

01.01.2012

Änderung der Betriebsgenehmigung des Düsseldorfer Flughafens ist rechtmäßig

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch Beschlüsse vom 07.07.2009 (Az.: 4 B 71.08 und 4 B 72.08) die Klagen von Anwohnern und Umlandgemeinden gegen die Änderungen der Betriebsgenehmigung für den Flughafen Düsseldorf abgelehnt. Der Flughafen darf auf der Grundlage der im November 2005 erteilten Genehmigung zur Änderung der Betriebsregelung für das Parallelbahnsystem betrieben werden.

31 Privatpersonen und die Stadt Krefeld haben gegen die Genehmigung, mit der untern anderem die bestehenden Vorgaben für die je Stunde im Voraus zu vergebenden Slots geregelt werden, geklagt. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte mit Urteil vom 27.08.2008 die letzten bei ihm noch anhängigen Klagen abgewiesen. Dies wurde mit der Bedeutung des Flughafens Düsseldorf für das Verkehrsgeschehen im Wirtschaftsraum Rhein-Ruhr begründet. Die Beschwerden der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision hat das Bundesverwaltungsgericht nun zurückgewiesen.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Alfred Stapelfeldt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht