Eilantrag zur Verhinderung eines Fleischwerkes abgelehnt

01.01.2012

Eilantrag zur Verhinderung eines Fleischwerkes abgelehnt

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat am 12.05.2009 (Az.: 4 K 1114/09) einen Eilantrag der Freien Wähler Rheinstetten e.V. (FWR) abgelehnt, dessen Ziel es war, dem Stadtrat den Beschluss des Bebauungsplans zur Ansiedlung eines EDEKA-Fleischwerkes zu untersagen.

Nach Auffassung des Gerichts war bereits der Antrag unzulässig. Es fehle dem Antragsteller bereits an der Antragsbefugnis. Offensichtlich stehe ihm kein Recht zu, welches im Falle einer Beschlussfassung des Stadtrats über den Bebauungsplan verletzt werden könnte. Insoweit könne sich der Antragsteller nicht darauf berufen, dass sich die Lokale Agenda 21 Rheinstetten noch nicht mit der Frage der Ansiedlung eines EDEKA-Fleischwerkes befasst hat. Insbesondere begründe die im Jahr 2001 vom Stadtrat beschlossene Geschäftsordnung der Lokalen Agenda keine entsprechenden Rechte, weder für die Organe der Lokalen Agenda noch gar für jeden Rheinstettener Bürger. Mangels entsprechender gesetzlicher Regelung wäre der Stadtrat auch gar nicht befugt gewesen, in der Geschäftsordnung der Lokalen Agenda entsprechende Rechte zu begründen. Dies gelte insbesondere für Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans, weil der Gesetzgeber im Baugesetzbuch die Bürgerbeteiligung eigens geregelt hat. Im vorliegenden Fall habe eine entsprechende Bürgerbeteiligung auch stattgefunden.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Alfred Stapelfeldt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht