Änderung des Emissionshandels mit Treibhausgasen

01.01.2012

Änderung des Emissionshandels mit Treibhausgasen

Am 13.05.2009 billigte der Umweltausschuss des Bundestages einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 16/12853) der Koalition, nachdem der Emissionshandel mit Treibhausgasen ab 2013 ausgeweitet und neu geregelt werden soll. Das geplante Gesetz sieht vor, dass bereits ab 2010 notwendige Daten gesammelt werden können, damit bestimmte Emittenten von CO2, die bislang noch nicht am Emissionshandel teilnehmen, in die Berechnung einbezogen werden können.

Der Luftverkehr und die Betreiber von Anlagen mit CO2-Ausstoß sollen nach einer Entscheidung des Europäischen Rates und des Europäischen Parlaments ab 2012 bzw. 2013 in den Emissionshandel integriert werden. Jedoch werden grundlegende Änderungen des Emissionshandels erst in der kommenden Legislaturperiode beschlossen.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Alfred Stapelfeldt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht