Gesetzentwurf zur Neuregelung des Wasserrechts und des Naturschutzrechtes

01.01.2012

Gesetzentwurf zur Neuregelung des Wasserrechts und des Naturschutzrechtes

Die Koalition hat nach dem Scheitern des Umweltgesetzbuches zwei Gesetzentwürfe (BT-Drs. 16/12275 und 16/12274) zur Neuregelung des Wasserrechts und des Naturschutzrechtes vorgelegt. Das Wasserhaushaltsgesetz soll die Kompetenzen des Bundes auf dem Gebiet des Wasserrechts neu regeln, während das Naturschutzgesetz erstmals eine bundesweit einheitliche Regelung des Naturschutzrechts bringen soll.

Der zur Verbesserung des Schutzes der deutschen Gewässer vorgelegte Gesetzentwurf (BT-Drs. 16/12275) enthält eine Neuregelung der Kompetenzen des Bundes auf dem Gebiete des Wasserrechtes. Eigentlich sollte das geplante Umweltgesetzbuch die entsprechenden Bestimmungen enthalten. Die wasserrechtlichen Fragen werden nun in einem neuen Wasserhaushaltsgesetz geregelt. Nach Mitteilung des Bundestages vom 19. 03.2009 werden darin auch Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt. In dem Gesetzentwurf werden neben oberirdischen Gewässern und den Küstengewässer auch die gesetzlichen Regelungen für das Grundwasser neu gefasst.

Der Entwurf, der am 20.03.2009 in erster Lesung im Plenum behandelt wird, sieht eine übersichtlichere und systematischere Gliederung, eine größere Transparenz und eine bessere Verständlichkeit wasserrechtlicher Regelungen vor. Zudem soll durch eine Ergänzung und Harmonisierung der Begriffsbestimmungen eine verbessere Rechtsklarheit erreicht werden. Laut Bundestag wird in zentralen Punkten die Frage des Eigentums von Gewässern klarer geregelt. Falls dies gewünscht wird sollen dabei auch bisher im Landesrecht behandelte Fragen auf Bundesebene geklärt werden. Darüber hinaus wird die Frage der Bewirtschaftung von Gewässern in dem Gesetz geregelt und enthält auch besondere Bestimmungen für die öffentliche Wasserversorgung, den Hochwasser- und Heilquellenschutz sowie die Gewässeraufsicht.

Die Koalition plant für das Naturschutzrecht erstmals eine bundesweit einheitliche Regelung (BT-Drs. 16/12274). Durch eine Reduzierung der bisherigen Bestimmungen soll der Naturschutz harmonisiert und unbürokratischer werden. Am 20.03.2009 soll der Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht werden. Bis zur Verabschiedung der Föderalismusreform im Jahr 2006 hatte der Bund lediglich eine Rahmengesetzgebungskompetenz. Nach Angaben des Parlaments hatte dies beispielsweise zur Folge, dass bei der Umsetzung von europäischem Recht Änderungen in 16 Landesnaturschutzgesetzen erfolgen mussten. Würde der Bund in dieser Legislaturperiode kein Gesetz erlassen, dürften die Bundesländer ab 2010 von den Rahmenvorgaben des Bundes abweichen.

Ziel des Gesetzentwurfes zum Naturschutzrecht ist der Schutz der biologischen Vielfalt, der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und des Erhalts der Vielfalt der Landschaft. Das Gesetz umfasst neben Regelungen für die Landschaftsplanung Bestimmungen für den allgemeinen Schutz von Natur und Landschaft wie beispielsweise das Verbot, während der Brutzeit Bäume und Sträucher zurück zu schneiden. Darüber hinaus enthält das Gesetz Vorschriften über wild lebende Tier- und Pflanzenarten. Der Gesetzentwurf sieht erstmals ein eigenes Kapitel zum Meeresnaturschutz vor. Mit dem Gesetz werden erstmals bundeseinheitliche Regelungen für Instrumente zum Naturschutz wie Ökokonten oder Flächenpools getroffen.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Alfred Stapelfeldt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht