Neufestlegung der Geschäftskreise in Wuppertal war rechtmäßig

01.01.2012

Neufestlegung der Geschäftskreise in Wuppertal war rechtmäßig

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am 20.03.2009 (Az.: 26 K 2128/08) entschieden, dass die Neufestlegung der Geschäftskreise der städtischen Beigeordneten weder gegen die Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen noch gegen beamtenrechtliche Vorschriften verstößt.

Mit Wirkung vom 01.09.2008 sind auf Antrag der Ratsfraktionen von CDU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, der FDP und Die Linke, mit Beschluss des Rates der Stadt Wuppertal vom 10.03.2008 die Geschäftskreise der städtischen Beigeordneten neu festgelegt worden.

Die Klage eines Wuppertaler Beigeordneten ist nun vom Verwaltungsgericht Düsseldorf abgelehnt worden. Nach Auffassung der Richter könne der Rat nach der Gemeindeordnung die Geschäftskreise der Beigeordneten im Einvernehmen mit dem Bürgermeister festlegen. Hierbei stehe ihm ein weiter Entscheidungsspielraum zur Verfügung. Allerdings müsse der Rat sicherstellen, dass dem einzelnen Beigeordneten ein angemessener Leistungsbereich verbleibt. Vorliegend hat das Gericht diese Voraussetzung als gegeben angesehen, da dem Kläger mit dem Ressort Grünflächen und Forsten, den Stadtbetrieben Chemisches Untersuchungsinstitut und Gesundheitsamt sowie dem Eigenbetrieb Straßenreinigung ein keineswegs unbedeutender Zuständigkeitsbereich zugewiesen worden ist.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Alfred Stapelfeldt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht