Bau der Dresdener Waldschlösschenbrücke geht weiter

01.01.2012

Bau der Dresdner Waldschlösschenbrücke geht weiter

Mit Beschluss vom 15.09.2008 (Az.: 3 L 354/08) hat das Verwaltungsgericht Dresden entschieden, dass die Arbeiten an der Waldschlösschenbrücke in Dresden vorerst weitergehen dürfen. Der Antrag dreier Naturschutzverbände, die Bauarbeiten vorerst zu stoppen, wurde damit abgelehnt. Die Entscheidung wurde damit begründet, dass derzeit keine weiteren Beeinträchtigungen naturschutzrechtlicher Belange ersichtlich seien, auf die sich die Antragsteller berufen könnten. Mit dieser Zwischenentscheidung im Eilverfahren sei aber noch keine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Brückenbaus und dessen weitere Fortführung getroffen worden.

Die Entscheidung der Richter basiert auf dem Fehlen einer Beeinträchtigung naturschutzrechtlicher Belange. Ein Großteil der Flächeninanspruchnahme für den Brückenbau in den Elbauen habe bereits stattgefunden. Weitere maßgebliche Flächen würden erst ab April 2009 für den Bau benötigt. Ein Baustopp wäre demgegenüber für die Landeshauptstadt Dresden als Bauherrin mit möglicherweise hohen finanziellen Belastungen verbunden.

Hinsichtlich des Baubeginns der Brücke sind bereits zwei Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes in jeweils zwei Instanzen durchgeführt worden. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht habe zuletzt im November 2007 den Beginn der Brückenbauarbeiten ermöglicht. Laut Gericht wird das derzeit laufende Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht Dresden am 16.10.2008 fortgesetzt. Die Naturschutzverbände stellen im Rahmen dieses Hauptsacheverfahrens erneut einen Antrag auf Abänderung der den Baubeginn ermöglichenden Beschlüsse.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Joachim Krumb, Fachanwalt für Verwaltungsrecht